Lockerungen der Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung lockert
die Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche im Sport- und
Kulturbereich. Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25
Personen in Warnstufe 1, die nicht geimpft oder genesen sind, wird im
Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche
übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter
eingeschränkt. Das teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

Konkret bedeute dies, das unabhängig von der Warnstufe stets bis zu
25 «nicht-immunisierte» und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an

genesenen, geimpften oder «diesen gleichgestellten» Kinder und
Jugendliche teilnehmen können. Voraussetzung ist, die Gruppe besteht
aus Mädchen und Jungen bis einschließlich 17 Jahren.

Als gleichgestellt gelten demnach Kinder bis einschließlich elf
Jahren. Zudem entfalle für Veranstaltungen im Freien die bislang
geltende Vorausbuchungspflicht, hieß es. Diese Anpassung der
Corona-Bekämpfungsverordnung gelte neben dem Sport auch für den
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des
außerschulischen Musik- und Kunstunterrichts sowie für Angebote der
Breiten- und Laienkultur. Die Anpassung tritt nach Angaben des
Gesundheitsministeriums sofort in Kraft und ist zunächst bis zum 30.
November befristet.