Mehr Freiheiten dank 3G-Regel in Schleswig-Holstein

Kiel (dpa) - In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in
Schleswig-Holstein kehrt für Geimpfte, Genesene und Getestete in der
Corona-Pandemie wieder ein Stück Normalität ein. Überall dort, wo die

sogenannte 3G-Regelung in Innenbereichen gilt, sind am Montag
bisherige Vorschriften weggefallen. Dazu zählen die Maskenpflicht und
auch Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen drinnen.

Hintergrund ist der Paradigmenwechsel, den die Landesregierung aus
CDU, Grünen und FDP in der vergangenen Woche mit der neuen
Corona-Verordnung beschlossen hat. Die Jamaika-Koalition begründete
dies mit der seit Wochen relativ konstanten Corona-Inzidenz und einer
geringen Hospitalisierungsrate.

Die Maskenpflicht gilt nur noch beispielsweise im öffentlichen
Nahverkehr oder im Einzelhandel. Kino- oder Konzertsäle können bei
Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Bei
Sportveranstaltungen gibt es keine Zuschauer-Obergrenzen mehr. Auch
in Diskotheken darf wieder ohne Maske getanzt werden. Wer nicht
vollständig geimpft ist, braucht aber ein höchstens sechs Stunden
altes Testergebnis.

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist in Schleswig-Holstein nur noch
eine Empfehlung (Ausnahme sind Wahlgebäude). Die Regelungen zur
Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen sind nahezu aufgehoben
worden. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten,
Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen,
Sporteinrichtungen und touristische Busfahrten.

Auch beim Einchecken im Hotel gilt in Schleswig-Holstein die
3G-Regel, Vorgaben zu wiederholten Tests sind entfallen.