Land lockert Quarantänevorschriften für enge Kontaktpersonen

Stuttgart (dpa/lsw) - Enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten
müssen künftig nicht mehr so lange in Quarantäne wie bisher. Die
Absonderungsdauer für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige
verkürze sich von 14 auf 10 Tage, teilte das Gesundheitsministerium
am Freitag mit Verweis auf eine neue Verordnung mit, die bereits in
Kraft getreten ist. Ab Tag fünf können sich die Kontaktpersonen mit
einem negativen PCR-Test vorzeitig aus der Quarantäne befreien, ab
Tag sieben reicht ein Antigen-Schnelltest.

Schüler, die regelmäßig getestet werden, dürfen sich als
Kontaktpersonen bereits ab Tag fünf mit einem Schnelltest freitesten.
Tritt ein Corona-Fall an einer Schule auf, werden grundsätzlich alle
Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf folgenden Schultagen getestet

- auch an Grundschulen.

Die Gesundheitsämter im Südwesten sollen künftig zudem auf die
massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen verzichten. «Wir
fokussieren uns jetzt gezielt auf Ausbruchsgeschehen, den Schutz
gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher
Übertragungswahrscheinlichkeit», sagte Amtschef Uwe Lahl. Zur
Verfolgung von Kontaktpersonen will das Land den Gesundheitsämtern
der Stadt- und Landkreise bis März 2022 weitere rund 27 Millionen
Euro zur Verfügung stellen.