OVG: Keine Ausnahme von 3-G-Regel im Kreistag von Ludwigslust-Parchim

Greifswald/Parchim (dpa/mv) - Zwei Mitglieder des Kreistages
Ludwigslust-Parchim sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Greifswald mit ihrem Antrag gegen die im Kreistag geltende 3-G-Regel
gescheitert. Wie das OVG am Donnerstag mitteilte, wollten sie ohne
Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus, eines negativen
Schnelltests oder einer Genesung Zutritt zur Kreistagssitzung am
Freitag erhalten.

Dafür hätten sie beim zuständigen Verwaltungsgericht vorläufigen
Rechtsschutz gegen eine entsprechende Anordnung beantragt. Nachdem
das Gericht diesen abgelehnt hatte, hat nun das OVG eine Beschwerde
gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Das Gericht habe nicht die
Überzeugung gewinnen können, die Anordnung sei offensichtlich
rechtswidrig, hieß es. Zuvor hätte das Verwaltungsgericht darauf
verwiesen, dass die Antragssteller auch per Ton- und Videoübertragung
an der Sitzung teilnehmen könnten.