Corona-Patienten in Kliniken künftig Maßstab für Schutzmaßnahmen

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Corona-Ampel neu programmiert
worden. Sie hat immer noch vier Stufen, wird aber nach einem neuen
Leitkriterium geschaltet: Maßgeblich ist die Zahl der
Corona-Patienten in Krankenhäusern. Doch was bedeutet das?

Schwerin (dpa/mv) - Als Reaktion auf die Änderung des
Infektionsschutzgesetzes durch den Bund hat Mecklenburg-Vorpommern
seine Corona-Ampel neu justiert. Statt der Sieben-Tage-Inzidenz bei
Neuinfektionen gilt nun die Zahl der in Kliniken behandelten
Corona-Patienten als Ausgangskriterium. Damit soll die Schwere der
Krankheitsverläufe stärkeres Gewicht bekommen.

Die Zahl der Neuansteckungen und die Auslastung der Intensivbetten
gelten als Nebenkriterien. Diese können aber die Ampelstellung bei
Abweichungen zum Hauptkriterium um jeweils eine Stufe nach oben oder
unten verschieben - mit Folgen für den Umfang der Schutzmaßnahmen.

Was ändert sich?

Die Berechnungsgrundlage. Allerdings erwarten die Fachleute im
Gesundheitsministerium in Schwerin zunächst keine grundlegende
Verschiebung der Ampelphasen.

Was bedeutet die Ampel?

Sie hat weiterhin vier Stufen: Grün, Gelb, Orange und Rot. Die
Berechnung erfolgt für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt, die
Schutzvorschriften können sich somit je nach Region unterscheiden.

Bei Grün wirken die allgemeingültigen Corona-Schutzregeln: Abstand
halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, im Alltag Schutzmaske tragen,
etwa in Bus, Bahn oder im Laden. Außerdem müssen Hotelgäste, die
nicht geimpft oder genesen sind, bei Anreise einen negativen
Corona-Test vorweisen. Gleiches gilt für den Besuch von Clubs und
Großveranstaltungen.

Bei Gelb müssen Ungeimpfte auch bei Friseur-, Theater-, Museums-,
Restaurant-, Fitnessstudio- oder Kinobesuchen negative Corona-Tests
vorlegen. Für Clubs und Diskotheken sind die genaueren PCR-Tests
Pflicht. In Schulen müssen generell Masken getragen werden.

Bei Orange gelten die Bestimmungen der beiden Vorstufen weiter.
Zusätzlich sind Großveranstaltungen mit mehr als 2500 Teilnehmern im
Innen-, und mehr als 5000 im Außenbereich nur mit ausdrücklicher
Genehmigung durch das Gesundheitsministerium möglich. Für private
Feiern werden begrenzte Teilnehmerzahlen und Corona-Tests empfohlen,
ebenso das Tragen von Masken in Innenräumen.

Bei Rot gilt zusätzlich generell eine Maskenpflicht in Innenräumen
und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht
eingehalten werden kann. Zu Veranstaltungen sind prinzipiell nicht
mehr als 2500 Personen im Innen- und 5000 im Außenbereich zulässig.
Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, zu denen nur Geimpfte und
Genesene zugelassen sind (2G). Privat dürfen im Innenbereich noch
maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, im
Außenbereich zehn und bei Feiern in Gaststätten maximal 30.
Vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Wie erfolgt die Berechnung der Ampelphasen?

Basis ist die Hospitalisierungsrate. Gemeint ist die Zahl der
Corona-Patienten, die innerhalb von sieben Tagen je 100 000 Einwohner
zur Behandlung in eine Klinik gebracht wurden. Sie liegt derzeit bei
1,0 und ist damit deutlich im grünen Bereich. Wird der Wert 8
überschritten, wechselt die Ampel auf Gelb, über 15 auf Orange und
über 25 auf Rot.

Richtet sich danach der Umfang der Schutzmaßnahmen?

Nein. Es wird eine sogenannte risikogewichtete Einstufung
vorgenommen, bei der auch die Nebenkriterien berücksichtigt werden.
Auch für diese gelten vierstufige Richtwerte. Liegen die separaten
Ampelphasen in beiden Sekundär-Bereichen für mindestens drei Tage um
eine Stufe, oder bei einem davon mindestens zwei Stufen höher, geht
die «Gesamt-Ampel» um eine Stufe höher als beim Leitkriterium. Das
ist aktuell in Nordwestmecklenburg der Fall. Liegen beide Nebenwerte
niedriger als der Leitwert, wird auch die Ampel-Stufe gesenkt.
Allerdings muss das für fünf Tage in Folge gelten. Von dieser
Regelung dürfte jetzt Rostock profitieren.

Wie ist die Situation in den Kliniken?

Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales wurden am
Mittwoch in Mecklenburg-Vorpommern 33 Corona-Patienten in
Krankenhäusern behandelt. Davon lagen 15 auf Intensivstationen. Laut
Gesundheitsministerium verfügen die Kliniken im Land derzeit über
etwa 600 Intensivbetten. Die aktuelle Corona-Auslastung wird mit 2,5
Prozent angegeben, die Stufe Gelb wird bei 5 Prozent erreicht.