AfD klagt gegen «2G»-Auflage bei Veranstaltung des Innenministers

München (dpa/lby) - Die AfD im bayerischen Landtag will sich
juristisch gegen den Ausschluss von Ungeimpften bei einer
öffentlichen Veranstaltung des Innenministeriums wehren. Geplant sei,
noch diese Woche die Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen,
teilte ein Sprecher der Fraktion am Dienstag auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Hintergrund für die Klagedrohung ist die Auflage für die Fachtagung
«Going dark - Signals Intelligence im IT-Zeitalter» zur
Cyberkriminalität am 4. Oktober 2021 in München. Teilnehmen dürfen

laut einem Schreiben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nur
Personen, die die «2G-Bedingungen» erfüllen, also nur Geimpfte oder
von einer Infektion Genesene.

«Dass der Staatsminister hier ohne rechtliche Grundlage ungeimpfte
Personen von öffentlichen Veranstaltungen des Freistaats ausschließen
lässt, offenbart, was die wahren Absichten der aus CSU und Freien
Wähler gebildeten Staatsregierung sind», sagte Fraktionschef Ingo
Hahn. Es sei zu befürchten, dass dies erst der Anfang sei. «Die
Regierung wird wohl nach und nach versuchen, Ungeimpfte aus jedem
Bereich des öffentlichen Lebens auszuschließen.»

Hahn und weitere Mitglieder der AfD-Fraktion kritisieren, dass ein
Corona-Test für die Teilnahme nicht ausreichend sei. Diese Vorgabe
missachte das geltende Recht und stehe den Äußerungen von
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entgegen. Söder hatte bei der
Vorstellung der geltenden Corona-Verordnung erklärt, «2G» sei auch in

Bayern «theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat
vorgeschlagen».

Das Innenministerium wies darauf hin, dass es sich bei der Fachtagung
um eine rein dienstliche Veranstaltung handele, die sich an einen
nicht-öffentlichen, geladenen Personenkreis richte. Jeder
Veranstalter entscheide anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls
selbst über die einzuhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen. Im
Interesse des Infektionsschutzes habe sich Minister Herrmann in
diesem Fall in Ausübung seines Hausrechts für die Anwendung der
sogenannten «2G»-Regel entschieden, um trotz der relativ großen
Anzahl an Interessenten eine Präsenzveranstaltung zu ermöglichen.