Ministerium: Neue Verordnung noch ohne 2G-Regelung

Erfurt (dpa/th) - Das Thüringer Gesundheitsministerium prüft in der
Corona-Pandemie weiterhin die Einführung einer 2G-Regelung für
bestimmte Bereiche, will diese aber noch nicht in die kommende
Verordnung aufnehmen. «Sobald die Prüfung der offenen Fragen
abgeschlossen ist, kann eine weitere Anpassung der Verordnung
erfolgen», hieß es am Dienstag aus dem Ressort. Demnach werde es in
der neuen geplanten Verordnung, die Ende der Woche verkündet werden
soll, noch keine 2G-Regelung geben. Zuvor hatte die «Thüringer
Allgemeine» darüber berichtet.

Umgesetzt ist in Thüringen für bestimmte Bereiche und Warnstufen
bereits eine 3G-Regelung, wonach zum Beispiel bei der Warnstufe eins
nur noch Menschen Zutritt zum Innenbereich einer Gaststätte haben
sollen, die geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen sind. 2G
bedeutet, dass in bestimmten Situationen auch ein negativer
Corona-Test nicht mehr ausreichen würde und nur noch Geimpften und
Getesteten bestimmte Dinge erlaubt wären.

Zu dem Thema laufen laut dem Gesundheitsministerium derzeit
umfangreiche Abstimmungen. So werde unter anderem geprüft, «inwiefern
bei einer Anwendung des 2G-Modells die AHA-Regeln gelockert werden
können, also ob beispielsweise dann auf den Mindestabstand verzichtet
werden kann, aber trotzdem weiterhin Maske getragen wird». Dazu werte
man aktuell Studien zum Ansteckungsrisiko von Geimpften aus. Außerdem
stimme man sich mit Branchenverbänden ab. Deren Ideen seien zum Teil
sehr unterschiedlich. «In jedem Fall ist die Frage zu klären, wie mit
Personen umgegangen wird, die sich nicht impfen lassen können, also
insbesondere Kinder.»