Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes fordern mehr Schmerzensgeld

Ein Co-Pilot steuerte vor mehr als sechs Jahren ein Flugzeug
absichtlich in den Abgrund. Alle 150 Insassen starben. Im beginnenden
Berufungsverfahren um weiteres Schmerzensgeld machen Hinterbliebene
der Fluggesellschaft Lufthansa schwere Vorwürfe.

Hamm (dpa) - Der Streit um zusätzlichen Schadenersatz für
Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe vor mehr als sechs Jahren
geht an diesem Dienstag (17.30 Uhr) in die zweite Runde. In dem
Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm fordern die Kläger,
die bei dem Flugzeugabsturz ihre nächsten Angehörigen verloren, von
der Germanwings-Mutter Lufthansa für sich und weitere Hinterbliebene
eine mit 30 000 Euro Schmerzensgeld deutlich höhere Entschädigung als

die bisher gezahlte.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter
Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen
Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150
Insassen ums Leben.

Die Kläger werfen der Fluggesellschaft Versäumnisse bei der
flugmedizinischen Untersuchung des Co-Piloten vor: Die beauftragten
Ärzte hätten bei gründlicher Untersuchung nicht übersehen können,

dass dieser an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide,
mit der er nicht mehr für den Flugbetrieb hätte zugelassen werden
dürfen, so das Argument. Die Lufthansa hatte den unmittelbaren
Angehörigen nach dem Unglück jeweils 10 000 Euro für das erlittene

Leid durch den Verlust gezahlt sowie weitere 25 000 an die Erben der
Opfer für deren erlittene Todesangst.

Das Landgericht Essen hatte die Klage im Sommer 2020 in erster
Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische
Überwachung eine staatliche Aufgabe sei und nicht in den
Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle. Drei von damals
acht Klägern legten Berufung ein. Die Richter haben zunächst
zweieinhalb Stunden für den Verhandlungstermin am Dienstag angesetzt.