Streit um mehr Schadenersatz nach Germanwings-Absturz geht weiter Von Florentine Dame, dpa

Den Absturz einer Germanwings-Maschine vor mehr als sechs Jahren
überlebte keiner der 150 Insassen. Sechs Jahre später kämpfen
Hinterbliebene weiter um zusätzliches Schmerzensgeld. Der
Rechtsstreit geht nun in die zweite Instanz.

Hamm (dpa) - Mehr als sechs Jahre nach dem Germanwings-Absturz mit
150 Toten befasst sich am Dienstag ein Gericht mit einer Klage von
Hinterbliebenen gegen die Lufthansa. Sie fordern zusätzlichen
Schadenersatz, weil sie die bisher gezahlten Schmerzensgelder der
Germanwings-Mutter nach dem Flugzeugabsturz nicht für angemessen
halten - und sehen die Fluggesellschaft in der Verantwortung für das
Unglück. Sie und die beauftragten Flugmediziner hätten dafür sorgen
müssen, dass der psychisch kranke Co-Pilot kein Flugzeug mehr
steuert, so der Vorwurf. In erster Instanz war die Klage abgewiesen
worden, nun setzen die Hinterbliebenen ihre Hoffnungen in das
Berufungsverfahren am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm.

Am 24. März 2015 war Flug 4U9525 von Barcelona kommend in den
französischen Alpen zerschellt. Der zeitweise wegen Depressionen
behandelte Co-Pilot hatte die Maschine nach Überzeugung der Ermittler
absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen
ums Leben.

Die Kläger werfen der Lufthansa Versäumnisse bei den
flugmedizinischen Untersuchungen des Co-Piloten vor. Wären diese
gründlich erfolgt, hätte nicht übersehen werden können, dass er unt
er
einer schwerwiegenden Erkrankung litt, fasst das Gericht in einer
Ankündigung zusammen. «Er ist bei den jährlichen Untersuchungen auf
Flugtauglichkeit einfach nur durchgewunken worden», bemängelt Elmar
Giemulla, Anwalt der Kläger, im Gespräch mit der Deutschen
Presse-Agentur.

Warnhinweise seien missachtet worden, die eigentlich hätten aufmerken
lassen sollen. So hatte der angehende Pilot demnach seine Ausbildung
wegen einer Depression unterbrochen, später war ihm seine
Pilotentauglichkeit aber wieder bescheinigt worden. Ein Vermerk dazu
in seinen Akten sei fortan ignoriert worden. Auch sei keinem der von
der Lufthansa bestellten Flugärzte aufgefallen, dass der Kopilot
zuletzt unter starkem Medikamenteneinfluss gestanden habe,
argumentiert Giemulla.

In erster Instanz hatte das Gericht die Frage der Haftung anders
gesehen und die Klage abgewiesen. Die Lufthansa sei der falsche
Adressat etwaiger Schadenersatzansprüche, weil nicht die
Fluggesellschaft, sondern das Luftfahrtbundesamt zuständig für die
Beauftragung der Flugärzte sei. «Niemand käme auf die Idee, den
Fahrlehrer, der die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu
nehmen, wenn ein Autofahrer Jahre später in den Gegenverkehr fährt»,

hatte der Vorsitzende Richter am Essener Landgericht in der
mündlichen Urteilsbegründung im Juli 2020 gesagt.

Einige der enttäuschten Hinterbliebenen legten Berufung gegen die
Entscheidung ein, andere warfen das Handtuch. «Sie sind müde, wollen
sich nicht wieder und wieder mit dem Geschehen konfrontieren», sagt
Giemulla. Ohnehin habe der Flugzeugabsturz nicht nur die Leben der
Menschen an Bord gekostet, sondern auch viele Leben der
Hinterbliebenen zerstört. «Jedes Schicksal ist anders, aber niemand
von ihnen wird da je drüber hinwegkommen», sagt Giemulla. Eltern
litten immens unter der Vorstellung, was ihr Kind in den letzten
Minuten des Lebens durchmachen musste. «Diese Fragen werden sie für
den Rest ihres Lebens verfolgen». Die Folgen wären in vielen Familien
ganz konkret: zerbrochene Ehen, verlorene Arbeitsplätze, psychische
Erkrankungen, schwer zu bewältigende Alltage.

Vor dem Hintergrund hätten die gezahlten Summen der Lufthansa seine
Mandanten eher verletzt als einen Schaden gelindert: «Eine
Entschädigung darf doch den Schmerz, den man hat, nicht auch noch
durch eine Beleidigung krönen», sagt Giemulla. Die Lufthansa hat den
Erben der Hinterbliebenen laut Urteil des Landgerichts Essen nach dem
Unglück pauschal 25 000 Euro für jeden verunglückten Passagier für

dessen Todesangst gezahlt. Zusätzlich bekamen unmittelbare Angehörige
jeweils 10 000 Euro für ihre erlittenen Schmerzen durch den Verlust.

Die Kläger fordern nun jeweils zusätzliche 30 000 Euro an
Schadenersatz - für sich selbst und teilweise andere Geschädigte, die
ihre Ansprüche übertragen haben. Es geht laut einem Gerichtssprecher
insgesamt um eine Summe von gut 800 000 Euro.

Ob es in dem Prozess bereits am ersten Tag eine Entscheidung gibt,
ist offen: Die Richter haben für die Verhandlung, die erst am frühen

Abend beginnen wird, zunächst zweieinhalb Stunden Zeit veranschlagt.