Strengere Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg kommen erst später

Bereits ab kommender Woche sollten im Südwesten strengere
Corona-Regeln in Kraft treten - betreffen würde dies vor allem
Ungeimpfte. Daraus wird nun nichts. Als Grund nennt das Land
Verzögerungen auf Bundesebene.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die geplanten Corona-Einschränkungen vor allem
für ungeimpfte Erwachsene im Südwesten verzögern sich. Das Land werde

die überarbeitete Corona-Verordnung im Laufe der kommenden Woche
verkünden, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag
in Stuttgart mit. Die Verordnung mit den strengeren Maßnahmen war
ursprünglich bereits für das Wochenende angekündigt worden und sollte

am Montag in Kraft treten. Nun dürften die neuen Corona-Maßnahmen mit
Grenzwerten für mögliche weitere Einschränkungen rund eine Woche
später kommen als zuvor geplant.

Grund für die Verzögerung ist demnach die Abhängigkeit der
Landes-Regeln vom neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dieses
trete voraussichtlich erst ab Mitte nächster Woche in Kraft, hieß es.
Die derzeit geltende Corona-Verordnung solle für einen
Übergangszeitraum verlängert werden.

Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereite man sich auf den
Ernstfall vor, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am
Freitag mit. Der Blick auf die Zahlen zeige, dass die Infektionen
derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen
stattfänden. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern erfahre
man zudem, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem
schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz
hätten. Ziel sei es deshalb, die Überlastung des Gesundheitssystems
in jedem Fall zu verhindern und damit Leben zu retten, so Lucha.

Die bereits zuvor bekannt gegebenen Maßnahmen sehen zwei Stufen mit
Einschränkungen vor allem für ungeimpfte Erwachsene vor. Werden die
neuen Grenzwerte überschritten, soll im Südwesten die harte 2G-Regel
gelten. In der Konsequenz hätten Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu
Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen und müssten ihre
sozialen Kontakte daheim auf ein Minimum reduzieren.

Die erste sogenannte Warnstufe gilt landesweit sobald 250
Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000
Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik
eingeliefert worden sind. Dann sollen Ungeimpfte nur noch mit einem
PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben. Zudem
dürfen sich - ebenfalls im Falle von Ungeimpften - nur noch zwei
Familien treffen.

In einem zweiten Schritt, vom Land Alarmstufe genannt, gilt
landesweit die 2G-Regel, sobald 390 Covid-Patienten auf
Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte
Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. In der sogenannten Alarmstufe
soll 2G eine «harte Regelung» sein, wie es zuvor vom
Gesundheitsministerium hieß.