Keine 3G-Pflicht in Ratssitzung? - Stadt Salzkotten geht in Berufung

Salzkotten (dpa/lnw) - Die Stadt Salzkotten klagt gegen eine
Gerichtsentscheidung, wonach sich ein Ratsmitglied in Sitzungen des
Kommunalparlaments über die so genannte 3G-Regel hinwegsetzen darf.
«Wir bereiten die Berufung zum Oberverwaltungsgericht vor und reichen
sie nächste Woche ein», sagte Bürgermeister Ulrich Berger (CDU) am
Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das diene der Rechtssicherheit
auch für andere Kommunen. Die Coronaschutzverordnung schreibt bei
Inzidenzwerten von mehr als 35 vor, dass nur Menschen teilnehmen
dürfen, die geimpft, getest oder genesen sind (3G).

Wenn der Ausschluss von Ratsmitgliedern, die den Impf- oder
Genesungsnachweis beziehungsweise den negativen Test verweigern, vor
Gericht keinen Bestand habe, seien auch die Beschlüsse in den
jeweiligen Sitzungen unwirksam und müssten wiederholt werden, so der
Bürgermeister. Die Kommunen bräuchten Klarheit. Es gebe in
Nordrhein-Westfalen Fälle, in denen Ratsmitglieder den 3G-Nachweis
verweigert hätten und deshalb ausgeschlossen worden seien - etwa in
Paderborn.

In Salzkotten hatte ein AfD-Politiker den 3G-Nachweis verweigert.
Daraufhin wurde er von Berger unter Berufung auf die
Coronaschutzverordnung ausgeschlossen. Vom Verwaltungsgerricht Minden
bekam der AfD-Politiker jedoch weitgehend Recht. Ein Ausschluss laut
Coronaverordnung greife in das freie Mandat eines Ratsmitglieds ein,
so das Gericht. Dafür seien hohe Anforderungen zu erfüllen. Eine
Verordnung reiche als Grundlage nicht aus. Nötig sei ein Gesetz.