Künftig drei Corona-Selbsttests an weiterführenden Schulen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Zuge der neuen Quarantäne-Regeln sollen
sich Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen künftig dr
ei
Mal die Woche selbst testen - und zwar montags, mittwochs und
freitags. Bisher waren zwei Corona-Selbsttests üblich. «Eine dritte
regelhafte Testung gibt zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des
Infektionsgeschehens», heißt es in einer Rundmail des
NRW-Schulministeriums. Die neue Vorgabe gilt vom 20. September an. An
Grund- und Förderschulen bleibt es bei zwei PCR-Pooltests pro Woche.

Das Ministerium präzisierte eine Ankündigung vom Dienstag, wonach
eine Quarantäne von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nur noc
h
auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken ist. Dies gelte
«ab sofort». Die Quarantäne von Kontaktpersonen oder ganzen Kurs-
oder Klassenverbänden werde nur noch in ganz besonderen und sehr eng
definierten Ausnahmefällen erfolgen, betonte Staatssekretär Mathias
Richter in der Mail an alle Schulen.

Bedingung dafür, dass nur die infizierte Person in Quarantäne muss,
sei die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich des
Masketragens in Innenräumen. Erhalte die zuständige Behörde von der
Schule keine gegenteiligen Hinweise, müssten Kontaktpersonen nicht
einzeln nachverfolgt werden. «Dies gilt auch für die Betreuung von
Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer
Betreuungsangebote», betonte Richter.

Auch bei Ausnahmen von der Maskenpflicht - etwa im Sportunterricht -
soll es bei einzelnen Infektionen keine Nachverfolgung geben. Diese
Ausnahmen müssen klar dokumentiert sein. Außerdem müssten die Regeln

wie etwa zum Abstand weitmöglichst eingehalten werden. Das
Ministerium wies darauf hin, dass vollständig Geimpfte oder Genesene
ohne Symptome von Quarantäne ohnehin ausgenommen sind.

Die bisherige Pflicht, die Platzverteilung durch Sitzpläne zu
dokumentieren, fällt weg. Nur im Einzelfall soll das noch nötig sein.
Ebenfalls «ab sofort» können sich Schüler, die gegenwärtig in
Quarantäne sind, durch einen PCR-Test «freitesten». Allerdings darf
der Test frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne gemacht
werden. Bei einem negativen Testergebnis darf man sofort wieder am
Unterricht teilnehmen.

Die SPD kritisierte, die Erhöhung auf drei Tests pro Woche reiche für
eine von Corona betroffene Klasse nicht. «Deshalb bleiben wir bei
unserer Forderung, dass die Kinder, die nicht in Quarantäne gehen,
umgehend täglich getestet werden müssen», sagte Fraktionsvize Jochen

Ott. Das gelte erst Recht für die Grundschulen, wo es noch keinerlei
Impfschutz gebe.