Weiter telefonische Krankschreibung bei Erkältung

Berlin (dpa) - Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich
Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Der
dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat die während der
Corona-Pandemie getroffene Sonderregelung zur Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit am Donnerstag bis 30. September verlängert, wie
das Gremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin
mitteilte. Grund ist ein nach wie vor «relevantes
COVID-19-Infektionsgeschehen». Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien

daher weiter notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte,
die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu
sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage
können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung
der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.