Ministerpräsident Laschet unterrichtet Landtag über Corona-Lage

Die Corona-Neuinfektionen sinken, Cafés und Innenstädte sind wieder
belebt, die Menschen atmen auf. Die Corona-Lage entspannt sich mit
dem Beginn des Sommers deutlich. Ministerpräsident Laschet will im
Landtag den weiteren Weg für NRW skizzieren

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ministerpräsident Armin Laschet (CDU)
unterrichtet den Landtag am Mittwoch (10.00 Uhr) über die aktuelle
Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen. Die Rede mit dem Titel «Unser
Land erfolgreich aus der Pandemie führen und neue Perspektiven
eröffnen» steht unter dem Eindruck bundesweit zurückgehender
Neuinfektionen. Laschet, der auch CDU-Bundeschef und Kanzlerkandidat
der Union ist, hat den Landtag in den vergangenen Monaten regelmäßig
über die Pandemie-Maßnahmen der Landesregierung informiert.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in NRW sinkt aktuell weiter. Das
Robert Koch-Institut (RKI) hatte am Dienstag für das
bevölkerungsreichste Bundesland eine Sieben-Tage-Inzidenz von 16,9
gemeldet. Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW lagen nach den
Zahlen von Dienstag nun unter der Schwelle von 35 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohnern in sieben Tagen, ab der die Stufe 1 mit den
umfangreichsten Lockerungen gilt.

Die Regierungsfraktionen im Landtag wollen angesichts der Entspannung
die «epidemische Lage von landesweiter Tragweite» nicht noch einmal
verlängern. Damit entfallen vom 19. Juni an besondere Befugnisse der
Regierung. Erstmals war die epidemische Lage im Landtag im April
vergangenen Jahres erklärt und danach mit einer Unterbrechung im
Sommer mehrfach verlängert worden.

Der Landtag will am Mittwoch außerdem schärfere Regeln für
Kurzzeitvermietungen und gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
beschließen. Kommunen in NRW bekommen mit dem neuen
«Wohnraumstärkungsgesetz» mehr Handhabe gegen die Dauervermietung von

Wohnungen an Kurzzeit-Touristen. Auch für die Unterbringung von
Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien gibt es schärfere
Regeln. Wer Wohnraum verwahrlosen lässt oder zweckentfremdet, muss
künftig mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld rechnen.

Darüber hinaus soll das Ausführungsgesetz zum neuen
Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet werden. Der Mindestabstand
zwischen Spielhallen oder Wettbüros in NRW kann künftig unter
bestimmten Bedingungen reduziert werden. Für Spielhallen, die
zusätzliche Voraussetzungen zum Spielschutz einhalten, wird der
Mindestabstand zueinander von 350 auf 100 Meter abgesenkt.