Sachsen-Anhalt lockert Corona-Regeln noch diese Woche weiter

Die Temperaturen steigen, die Corona-Fallzahlen gehen zurück: Die
Landesregierung kündigt einen «guten Sommer» an und eine Reihe
weiterer Lockerungen, die noch vor dem Wochenende in Kraft treten
sollen.

Magdeburg (dpa/sa) - Die Landesregierung reagiert mit weitgehenden
Lockerungen auf die sich weiter entspannende Corona-Lage in
Sachsen-Anhalt. Vielerorts wird die Maskenpflicht gelockert, aus den
verbindlichen Kontaktbeschränkungen werden Empfehlungen, Clubs und
Diskotheken dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen. «Es
muss wieder vieles möglich werden, es muss wieder vieles zugänglich
werden und auch Spaß machen im Leben», sagte Ministerpräsident Reiner

Haseloff (CDU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Magdeburg.
«Der Sommer muss ein guter Sommer für uns werden.»

Damit das möglich ist, müssten die Bürgerinnen und Bürger etwa durc
h
die Einhaltung der Hygiene-Regeln weiter helfen, das Virus
einzudämmen. Noch vor dem Wochenende sollen die neuen Corona-Regeln
in Kraft treten und bis zum Beginn der Sommerferien am 22. Juli
gelten. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und
Personenbegrenzungen weiterhin ausgenommen.

Voraussetzung für die Lockerungen der 14. Corona-Landesverordnung
ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im betreffenden Landkreis unter 35
liegt. Das ist momentan überall in Sachsen-Anhalt der Fall,
landesweit lag der Wert am Dienstag bei 6,7. Die neuen Corona-Regeln
im Überblick:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Die Landesregierung verbietet größere Treffen künftig nicht mehr, sie

empfiehlt nur noch, sie zu unterlassen. Anstelle der
Kontaktbeschränkungen tritt die Empfehlung, größere Ansammlungen zu
vermeiden, sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis zu
treffen und das möglichst im Freien.

MASKENPFLICHT

Das Tragen einer Maske bleibt dort, wo der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann - etwa im öffentlichen Nahverkehr oder beim
Einkaufen - bestehen. Vorgeschrieben ist künftig aber keine
FFP2-Maske mehr, eine einfache medizinische Maske, etwa eine
OP-Maske, reicht. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt ganz.
Künftig soll der Mund- und Nasen-Schutz nur noch außerhalb des
Unterrichts in Gebäuden, etwa auf den Fluren, vorgeschrieben sein.

TESTPFLICHT

Unterschreitet ein Landkreis nach dem Inkrafttreten der neuen
Landesverordnung zehn Tage lang die Inzidenz von 35, darf dort die
Testpflicht in der Innengastronomie, bei Kulturveranstaltungen und im
Vereinssport ausgesetzt werden. Kinder und Jugendliche im Alter von
bis zu 16 Jahren sind künftig von der Testpflicht ganz ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin zweimal wöchentlich in der

Schule getestet werden, Tests im Freizeitbereich seien daher nicht
mehr nötig, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). In
Ferienlagern und Ferienfreizeiten genügt ein Test zu Beginn des
Aufenthalts.

PRIVATE FEIERN UND VERANSTALTUNGEN

Private Feiern sind wieder mit bis zu 50 Menschen erlaubt, ohne dass
die Gäste ein Testergebnis vorlegen müssen. Wer in einer größeren
Gruppe feiern möchte, muss die Feier professionell organisieren
lassen. Professionell organisierte Veranstaltungen dürfen wieder mit
bis zu 1000 Menschen draußen und bis zu 500 Menschen drinnen
stattfinden, dann sind aber ein Hygienekonzept und negative Tests
notwendig.

SPORT

Sport außerhalb von Vereinen ist wieder mit mehr als einer weiteren
Person erlaubt. Sportanlagen und Schwimmbäder dürfen pro zehn
Quadratmeter Fläche einen Sportler einlassen. Für Sporthallen,
Schwimmhallen, Fitnessstudios oder anderen geschlossenen Räumen ist
weiterhin ein Test und Anwesenheitsnachweis vorgeschrieben.

DISCOS, SAUNEN, INDOOR-SPIELPLÄTZE.

«Es darf wieder getanzt werden», sagte Wirtschaftsminister Armin
Willingmann (SPD), denn die Clubs und Diskotheken dürfen nach vielen
Monaten wieder öffnen. Die Besucherzahl ist allerdings auf 60 Prozent
der sonst zugelassenen Personen begrenzt. Außerdem müssen Besucher
einen negativen Test vorweisen. Die gleichen Regeln gelten für Saunen
und Indoor-Spielplätze.