Maskenpflicht in Schulen fällt nach den Ferien nicht gleich weg

Berlin (dpa/bb) - Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen nach den

Sommerferien zunächst weiter medizinische Masken in Schulräumen
tragen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt in
geschlossenen Räumen in den Berliner Schulen in den ersten beiden
Wochen nach den Sommerferien, teilte ein Sprecher der
Bildungsverwaltung am Dienstag auf Anfrage mit. Das Ziel soll sein,
Infektionsketten zu stoppen, die während der Ferien ihren Anfang
genommen haben. Anschließend ist geplant, die Maskenpflicht
aufzuheben, wenn das Infektionsgeschehen das zulässt. Eine
entsprechende Mitteilung hat die Bildungsverwaltung am Dienstag an
die Schulleitungen verschickt.

Bei Angeboten in den Sommerferien, etwa bei der Sommerschule oder der
Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern, entfällt die
Maskenpflicht - anders als bisher vorgesehen - dagegen auch in
geschlossenen Räumen.

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte

soll auch im neuen Schuljahr bis auf Weiteres beibehalten werden. In
der ersten Schulwoche soll es für Schüler sogar drei statt wie üblich

zwei Schnelltests geben. Für Lehrkräfte ist vorgesehen, dass sie sich
schon während der Präsenztage vor Schuljahresbeginn testen.

Lernstandserhebungen soll es laut dem Schreiben der
Bildungsverwaltung in den ersten vier Wochen des neuen Schuljahres in
allen Schulen für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste
Fremdsprache geben. Ein Ziel dabei ist, Lernrückstände von
Schülerinnen und Schülern zu erkennen, die einer besonderen Förderung

bedürfen.