Drinnen-Chorproben wieder erlaubt: Landesmusikrat begrüßt neue Regeln

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Landesmusikrat hat sich erfreut über die
neuen Möglichkeiten für Chöre in der neuesten Fassung der
Corona-Schutzverordnung NRW geäußert. «Das eröffnet den Chören di
e
Möglichkeit, wieder zu proben», sagte der Generalsekretär des
Landesmusikrates NRW, Robert von Zahn, am Sonntag der Deutschen
Presse-Agentur. Nach über einem Jahr Passivität sei der Fortbestand
bei vielen Chören akut gefährdet.

Seit Samstag dürfen Chöre in Städten und Kreisen der Inzidenzstufe 1

unter bestimmten Bedingungen auch in geschlossenen Räumen wieder
proben. Eine der folgenden drei Bedingungen muss demnach erfüllt
sein: Entweder alle verfügen über einen negativen Test, alle tragen
eine Atemschutzmaske oder auf zehn Quadratmeter kommt nur eine
Person. In allen drei Fällen gilt ein erweiterter Mindestabstand von
zwei Metern zwischen den Akteuren. Die Regeln gelten nicht nur für
Chöre, sondern für alle Veranstaltungen und Versammlungen, bei denen
gemeinsam gesungen wird.

In Landesmusikrat sind insgesamt rund 3000 Chöre vertreten - Hobby-
und Kirchenchöre und professionelle Konzertchöre. Inzidenzstufe 1
gilt mittlerweile in den meisten Kommunen Nordrhein-Westfalens.