Berichte: Länder schickten Millionen Masken wegen Mängeln zurück

Berlin (dpa) - Mehrere Bundesländer haben Medienberichten zufolge
Millionen Corona-Masken aus dem Verkehr gezogen, die ihnen der Bund
im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt hatte. Der NDR berichtete
am Freitag nach einer eigenen Umfrage unter den Ländern, dass etwa
Schleswig-Holstein vier Millionen Schutzmasken zurückgeschickt habe,
die der Bund von Mai bis August 2020 geliefert habe. Sie hätten die
FFP2-Norm nicht erfüllt, habe das Sozialministerium in Kiel auf
Anfrage des Senders mitgeteilt.

Niedersachsen will dem Bericht zufolge jetzt ebenfalls vier Millionen
Masken an den Bund zurückgeben. Im Rahmen einer Überprüfung hätten

Zweifel an deren Verkehrsfähigkeit nicht abschließend ausgeräumt
werden können, habe das dortige Gesundheitsministerium erklärt. In
Rheinland-Pfalz lagerten laut dem zuständigen Landesamt «mehr als
eine Million nicht verkehrsfähige FFP2 und FFP2-analoge Masken des
Bundes», wie der NDR berichtete. Das Magazin «Der Spiegel» berichtete

am Freitag nach einer Umfrage in den Ländern ebenfalls von Millionen
zurückgeschickter Masken. So habe nach Tests Baden-Württemberg
4,6 Millionen aus dem Verkehr gezogen und Bayern 72 000 gesperrt.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies am Freitag erneut darauf,
dass wegen damals nicht vorhandener EU-zertifizierter Masken auf dem
Markt andere Masken beschafft worden seien - deswegen könnten sie
auch nicht EU-zertifiziert sein. Sie seien aber nach einem für die
Pandemie entwickelten Verfahren für Infektionsschutz-Zwecke geprüft
worden. Insgesamt seien 230 Millionen Masken dieses Typs ausgeliefert
worden, sagte ein Sprecher. Bei Reklamationen, die es gegeben habe,
habe der Bund Nachprüfungen angeboten, dabei seien aber bisher keine
Qualitätsmängel festgestellt worden. Länder hätten teils selbst nic
ht
EU-zertifizierte Masken gekauft und Zweifeln direkt nachgehen können.

In der Bundesregierung gibt es weiter keine einheitliche Auffassung
über die Prüfanforderungen an nicht EU-zertifizierte Masken. Ein
Sprecher des Arbeitsministeriums machte deutlich, dass aus Sicht
seines Ressorts ein höheres, am Arbeitsschutz orientiertes Verfahren
für ein Inverkehrbringen erforderlich sei. Es gebe keinen Unterschied
zwischen Arbeitsschutz- und Pandemiemasken. Der Arbeitsschutzstandard
berücksichtigt laut Regierung etwa auch Prüfungen auf besonders hohe
und niedrige Temperaturen und eine verlängerte Anlegeprüfung.