Bundestag soll Pflegereform beschließen

Berlin (dpa) - Der Bundestag soll am Freitag noch eine Reihe von
Gesetzen der großen Koalition beschließen. Eine Pflegereform sieht
vor, dass Pflegekräfte künftig generell nach Tarif bezahlt werden
müssen. Zugleich sollen Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen
im Heim entlastet werden. Dafür sollen sie Zuschläge bekommen, die
den Eigenanteil für die reine Pflege senken. Zur Gegenfinanzierung
soll der Bund einen Zuschuss in die Pflegeversicherung geben. Zudem
soll der Pflegebeitrag für Kinderlose leicht auf 3,4 Prozent steigen.

Das Parlament soll außerdem erneut feststellen, dass wegen der
Corona-Pandemie weiterhin eine «epidemische Lage von nationaler
Tragweite» besteht. Dies gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt
ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu
Tests und Impfungen. Der Bundestag hatte diese Lage zuletzt im März
bestätigt. Die Feststellung gilt für maximal drei Monate.

Verabschiedet werden sollen im Bundestag unter anderem auch Gesetze
zur Ganztagsbetreuung für Grundschüler, zur Mindestbeteiligung von
Frauen in Vorständen, zur Einhaltung von Menschenrechten in
internationalen Lieferketten sowie zu strengeren Transparenzregeln
für Abgeordnete. Bis zur Bundestagswahl gibt es noch eine letzte
reguläre Sitzungswoche des Parlaments ab dem 21. Juni.