Testanbieter bekommen ab Juli weniger Geld für Corona-Tests

Berlin (dpa) - Nach mutmaßlichem Betrug in Corona-Schnellteststellen
sollen die Betreiber ab Juli weniger abrechnen können. Zudem sollen
sie strenger kontrolliert werden. Das sieht eine geänderte
Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor,
die zwischen den Bundesministerien derzeit abgestimmt wird und die
der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Die Funke
Mediengruppe hatte zuerst darüber berichtet.

Betreiber von Teststellen sollen für die Entnahme des Abstrichs ab 1.
Juli nur noch 8 Euro abrechnen können. Bisher waren es 15 bei
ärztlichen und 12 Euro bei anderen Anbietern. Weil die Tests
günstiger geworden sind, sollen sie nur noch pauschal mit 4,50 statt
mit bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.

Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war durch eine
Veröffentlichung von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» Ende Mai
aufgekommen. Die abgerechneten Tests mehrerer von den Reportern
beobachteter Stellen überstiegen demnach die Besucher an einzelnen
Tagen deutlich.

Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen
sollen die Abrechnungen künftig gründlicher prüfen - mit Hilfe von
Wirtschaftsprüfern auch im Detail und vor Ort. Generelle
Beauftragungen von Teststellen, wie sie mit sogenannten
Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben.
Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen
können. Zudem sollen sich alle Anbieter von Bürgertests an die
Corona-Warn-App anschließen müssen. Auf Wunsch der Getesteten sollen
sie ein Testzertifikat direkt über die App bekommen.

Die Kosten für alle Zentren insgesamt taxiert der Entwurf auf 1,4
Milliarden Euro 2021. Je eine Million Testungen entstehen dem Bund
laut dem Entwurf darüber hinaus Kosten von bis zu 15 Millionen Euro
bis Juni beziehungsweise 9 Millionen Euro ab Juli sowie Sachkosten
von bis zu 6 Millionen Euro bis Juni und 4,5 Millionen Euro ab Juli
2021.