Bund will Firmen eine Corona-Brücke bauen - Längere und mehr Hilfen Von Andreas Hoenig und Basil Wegener, dpa

Der Bund setzt wichtige Programme fort, um die Folgen der Pandemie
abzufedern. Die Frage ist, ob nochmals nachgelegt werden muss.

Berlin (dpa) - Für viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter ist es eine
wichtige Nachricht: Zentrale Hilfen in der Krise werden verlängert.
Die Corona-Pandemie entspannt sich zwar, viele Firmen sind aber
weiter belastet. Deswegen werden staatliche Wirtschaftshilfen und der
vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende September
verlängert. Das Ziel: Jobs und den beginnenden Aufschwung absichern.
Eine Prämie soll Firmen einen Anreiz geben, Mitarbeiter früher aus
der Kurzarbeit zu holen oder Mitarbeiter neu einzustellen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete die Verlängerung der
Kurzarbeiterregeln als «weitere Brücke» bis zur verstärkten
wirtschaftlichen Erholung. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
sagte am Mittwoch, der «Konjunkturmotor» laufe. Dennoch verlaufe der
Ausstieg aus der Pandemie schrittweise. Viele Geschäfte hätten nach
wie vor geschlossen, bei vielen zögen die Umsätze erst langsam wieder
an - daher gebe es weitere Hilfen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD)
sagte, die Unterstützung werde nicht kurz vorm Ziel eingestellt. «Das
wäre ökonomischer Unsinn.» Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

KURZARBEIT: Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen,
können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld
weiter in Anspruch nehmen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb
hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Bisher
war geplant, dass die erleichterten Bedingungen am 31. Juni
auslaufen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn
mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall
betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen
vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch
Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.

Nicht verlängert wurde die Anmeldefrist für die coronabedingte
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Wer bereits für spätestens März 20
21
erstmals Kurzarbeitergeld bekommen hat, für den wird bis 31. Dezember
das Geld auf bis zu 87 Prozent des Nettolohns aufgestockt. Der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte gefordert, das
Kurzarbeitergeld müsse auch dann aufgestockt werden, wenn es neu
beantragt wird.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE: Die Überbrückungshilfen III ist ein anderes
zentrales Hilfsinstrument der Bundesregierung. Firmen sowie
Soloselbstständige bekommen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu
betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten,
Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen.
Voraussetzung: ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30
Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im
Vor-Corona-Jahr 2019.

Bisher ist die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni befristet. Sie
wird nun bis Ende September verlängert. Dafür hat sich die
Bundesregierung den Namen «Überbrückungshilfe III Plus» einfallen
lassen. Außerdem wird der Zuschuss deutlich aufgestockt von derzeit
12 Millionen Euro auf maximal 52 Millionen Euro pro Firma - für
Unternehmen, die direkt oder indirekt von Schließungen betroffen
sind.

Mittelgroße Firmen etwa aus der Handelsbranche hatten geklagt, bisher
keine Hilfen zu bekommen. Der Handelsverband
sprach nun von einer wichtigen Entscheidung, die vielen Händlern das
wirtschaftliche Überleben der Krise deutlich einfacher mache.

Allerdings wollte Altmaier die Überbrückungshilfe eigentlich bis
Jahresende verlängern - weil sich der Aufschwung noch Monate
hinziehen kann. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen. Die
Regierung entschied sich dafür, die Verlängerung der
Überbrückungshilfe an die Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit

zu koppeln. Verbände wie der Bundesverband der Freien Berufe mahnten,
es könne nötig sein, die Hilfen fortzusetzen - weil Ende September
und damit zur Wahl die Pandemie noch nicht vorbei sei.

PRÄMIE: Neu ist der Anreiz für Firmen, Mitarbeiter aus der Kurzarbeit
zurückholen oder neu einzustellen - dafür soll es eine
«Restart-Prämie» als Zuschuss zu den dadurch steigenden
Personalkosten geben. Die Idee: Gastronomen zum Beispiel sollen
wieder Leute einstellen und damit auch mehr Umsatz machen können. Die
Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und nimmt bis September ab.

NEUSTARTHILFE: Auch die Hilfen für Soloselbstständige - also zum
Beispiel Künstler - werden verlängert und aufgestockt. Konkret erhöht

sich laut Ministerien die Neustarthilfe von derzeit bis zu 7500 Euro
auf bis zu 12 000 Euro für die ersten drei Quartale 2021.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sprach von einer
Ermutigung für viele Kreative, die auch weiterhin stark unter den
Auswirkungen der Pandemie zu leiden hätten.

KOSTEN: Was kostet das Ganze den Steuerzahler? Das Arbeitsministerium
rechnet für die zuständige Bundesagentur für Arbeit durch die
Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regeln mit Mehrausgaben von rund
2,6 Milliarden Euro. Bei der Überbrückungshilfe III geht Altmaier
davon aus, dass die bisher geplanten Mittel reichen - weil im Zuge
des Aufschwungs immer weniger Firmen die Voraussetzungen erfüllen. Im
Nachtragshaushalt 2021 waren zusätzliche 25 Milliarden Euro für
Firmenhilfen beschlossen worden.