Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten

Stuttgart (dpa/lsw) - In Baden-Württemberg haben die Menschen
vielerorts mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung weitere
Freiheiten zurückbekommen. Seit Montag gilt eine neue Lockerungsstufe
für Regionen, deren Sieben-Tage-Inzidenzen stabil unter einer
35er-Schwelle liegen. Unter anderem Heidelberg, Karlsruhe, der
Rhein-Neckar-Kreis und der Bodenseekreis sowie Emmendingen liegen
bereits unter diesem Grenzwert.

Sobald fünf Tage in Folge ein Wert von 35 unterschritten wird, darf
in Restaurants draußen auch ohne Corona-Test gegessen oder getrunken
werden. Auch im Freibad und bei Kulturveranstaltungen im Freien
brauchen die Besucher keinen Nachweis über einen negativen
Corona-Test. Für Feiern in Restaurants oder Bars bleiben ein
negatives Testergebnis oder der Nachweis, geimpft oder genesen zu
sein, die Bedingung. Mit den entsprechenden Nachweisen können bis zu
50 Menschen innen und außen zusammenkommen.

Neu in der Corona-Verordnung ist außerdem, dass die einzelnen
Öffnungsstufen früher in Kraft treten. Liegt die Inzidenz an fünf
Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50 tritt ein Kreis
automatisch in die dritte Öffnungsstufe ein. Dann wird unter anderem
die Sperrstunde für die Gastronomie nach hinten verlegt. Restaurants,
Shisha- und Raucherbars sowie Kneipen dürfen in Stufe 3 bis 1.00 Uhr
nachts öffnen.