Anmelder von Corona-Protesten ziehen vor das Verfassungsgericht

Stuttgart (dpa) - Nach dem Verbot zweier Demonstrationen gegen die
Corona-Politik in Stuttgart haben die Veranstalter das
Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es seien entsprechende
Eilanträge eingegangen, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher
des Gerichts am Samstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim
hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt. Es
geht dabei um zwei Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem
Marienplatz in Stuttgart.

Die Polizei ist nach eigenen Angaben seit Samstagvormittag mit
mehreren Hundert Beamten in der Innenstadt im Einsatz. Es sei nicht
auszuschließen, dass Demo-Teilnehmer trotz Verbots in die Innenstadt
kämen, hatte sie am Freitag betont. Zudem sind Gegendemonstrationen
angekündigt. Auch Polizeireiter, Drohnen und Wasserwerfer stünden
bereit, hieß es. In der City und auf größeren Plätzen gilt den ganz
en
Tag über einmalig eine Maskenpflicht.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag
verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis
zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand
unterwegs waren. Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) erneuerte am
Samstag seinen Appell, den Demonstrationen fernzubleiben.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte der Stadt am Freitag den Rücken
gestärkt und die Verbote bestätigt - wie zuvor schon das
Verwaltungsgericht. Nopper hatte argumentiert, angesichts der
steigenden Infektionszahlen bedrohten die Proteste Leib und Leben der
Demonstranten und weiterer Menschen. Die Anmelder hatten eingewandt,
von den Versammlungen gehe keine unmittelbare und erhebliche Gefahr
aus.

Am Freitagabend war die Polizei nach eigenen Angaben bei einer
Versammlung unter dem Motto «Gegen Ausgangssperren - Für echte
Pandemiebekämpfung statt Symbolpolitik» eingeschritten, nachdem sich
dort ein nicht erlaubter Demozug in Bewegung gesetzt hatte. Einzelne
hätten sich «unfriedlich» verhalten, als die überwiegend der linken

Szene zuzuordnenden Teilnehmer gestoppt werden sollten, hieß es.