Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von Protesten in Stuttgart

Mannheim/Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in
Mannheim hat das Verbot von zwei Demonstrationen gegen die
Corona-Politik in Stuttgart bestätigt. Die Beschlüsse seien mit
ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar, teilte der VGH am
Freitagabend mit. Es geht dabei um zwei Versammlungen im Oberen
Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart.

Beide Veranstalter hatten Beschwerden gegen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt. Das VG in Stuttgart
hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt. Sie hatte
argumentiert, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden
Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer
Menschen. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht
ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer
entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der
Versammlungsleiter.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag
verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis
zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand
unterwegs waren.