Gericht hat Zweifel an Ausgangsbeschränkungen in Leipzig

Leipzig (dpa/sn) - Das Verwaltungsgericht Leipzig hat Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen in der Stadt. Die 3. Kammer

entschied am Freitag, dass die Allgemeinverfügung vom 6. April in
diesem Punkt «voraussichtlich als rechtswidrig einzustufen» sei,
informierte eine Gerichtssprecherin. Eine solche Anordnung sei nur
zulässig, wenn mit allen anderen getroffenen Schutzmaßnahmen die
Ausbreitung des Coronavirus nicht wirksam eingedämmt werden könne.
Dies sahen die Richter in dem Eilverfahren nicht erfüllt. Die
Entscheidung wirkt sich den Angaben nach nur für die Antragstellerin
aus, ansonsten bleibt es vorerst bei den Ausgangsbeschränkungen.