Niedersachsen will Geimpfte von Testpflichten befreien

Hannover (dpa/lni) - Menschen, die gegen Corona geimpft sind, sollen
in Niedersachsen etwas mehr Freiheiten bekommen. Sie sollen künftig
wie solche mit einem negativen Test behandelt werden, wie aus dem
Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Landes hervorgeht. Betroffene
dürfen demnach ohne vorherigen Corona-Test etwa einen Friseur oder
Kosmetiksalon aufsuchen oder Menschen im Altenheim besuchen. Greifen
soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Voraussichtlich
tritt die Reglung mit der neuen Corona-Verordnung ab Montag in Kraft.
Mit der neuen Verordnung wird zudem der bestehende Lockdown um drei
Wochen verlängert, dem Entwurf nach weitestgehend mit denselben
Beschränkungen wie derzeit.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an
das Bundesgesundheitsministerium erklärt, «dass Geimpfte bei der
Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle
mehr spielen». Die Einschätzung bezieht sich auf das
Übertragungsrisiko «spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe

der zweiten Impfdosis». Rechtsexperten sind sich schon länger darin
einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der
Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Der Berliner Senat hatte Anfang dieser Woche bereits die Weichen für
eine Befreiung von Geimpften von Testpflichten gestellt. Auch
Brandenburg bereitet eine entsprechende Änderung seiner
Corona-Verordnung vor, einige Lockerungen plant auch
Baden-Württemberg. Rheinland-Pfalz beschloss bereits die Ausnahme von
vollständig Geimpften von der Testpflicht und der Absonderungspflicht
nach der Einreise aus einem Risikogebiet.