NRW verlängert Schutzverordnung - Rechtsgrundlage für Modellkommunen

Die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung sollen bis mindestens
26. April gelten. Der Regelkatalog soll zudem die Rechtsgrundlage für
Modellkommunen schaffen. Angesichts steigender Infektionszahlen
können die meisten Projekte aber ohnehin erstmal nicht starten.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen verlängert, mit kleinen
Aktualisierungen, seine Corona-Schutzverordnung um eine Woche. «Damit
bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in
allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100»,
teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit. Die
kurzfristige Verlängerung der Schutzverordnung bis zum 26. April soll
die Zeit überbrücken, bis die geplanten bundeseinheitlichen
Regelungen greifen. Die bisher gültige Version war bis zum 18. April
befristet.

Tatsächlich haben Kommunen mit Notbremse - die also schon seit
mehreren Tagen über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 liegen - in
NRW aber die Möglichkeit, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die den
Bürgern mit aktuellen Tests etwa den Besuch von Geschäften und Museen
weiter erlaubt.

Neu in die Liste der untersagten Freizeit- und Vergnügungsstätten
wurden ausdrücklich Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks
«und ähnliche Einrichtungen für Freizeitaktivitäten drinnen und
draußen» aufgenommen. Das coronabedingte Betriebsverbot gilt darüber

hinaus weiterhin unter anderem für Schwimmbäder, Spielbanken,
Diskotheken, Zoos und Bordelle.

Die Corona-Schutzverordnung schaffe jetzt auch die rechtlichen
Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte, kündigte
die Landesregierung an. Der Start der ersten Projekte war ab dem 19.
April vorgesehen - mit Blick auf steigende Neuinfektionswerte müssen
die meisten Projekte aber bis auf Weiteres verschoben werden. Das
NRW-Wirtschaftsministerium hatte in der vergangenen Woche 14 Kommunen
grünes Licht gegeben, um Öffnungen in Teilbereichen mit
Schnellteststrategien zu erproben.

Kontrollierte Öffnungsschritte in den genehmigten Projektregionen
sind jedoch nur zulässig, wenn die Inzidenz im Kreis oder in der
kreisfreien Stadt spätestens zu Beginn des Modellprojekts höchstens
100 beträgt. Liegt der Wert hingegen an sieben aufeinanderfolgenden
Tagen über 100, muss das Projekt unverzüglich beendet werden.

Unter den vier am Donnerstag nach RKI-Daten unterhalb einem
Corona-Wochenwert von 100 liegenden Kreisen und kreisfreien Städten
sind die Modellprojekt-Städte Lippstadt und Soest, sowie der Kreis
Coesfeld. Dieser verschob am Donnerstag seine Öffnungsvorhaben wegen
steigender Neuinfektionen. Erste Lockerungen wohl im Bereich des
Sports könne es «frühestens zum nächsten Wochenende» geben, teilt
e
der Kreis mit.

Die Stadt Soest will auf Grundlage der kreisweiten Werte von
kommenden Montag entscheiden, ob eine Öffnung am 22. April möglich
ist. Dort soll in der historischen Altstadt die Außengastronomie mit
tagesaktuellem Schnelltest und Termin genutzt werden können. Die
meisten anderen Modellregionen hatten den Start ihrer kontrollierten
Öffnungstests bereits in den vergangenen Tagen nach hinten
verschoben.