Lehrer an weiterführenden Schulen können sich impfen lassen

Erfurt (dpa/th) - In Thüringen können sich künftig alle Lehrer gegen

das Coronavirus impfen lassen. Das gaben Gesundheitsministerium und
Bildungsministerium am Mittwoch bekannt. Damit kommen nun auch Lehrer
weiterführender Schulen und von Berufsschulen zum Zuge. Bisher hatte
nur das Personal an Grund- und Förderschulen sowie von Kitas die
Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Bildungsminister Helmut Holter
(Linke) bezeichnete den Schritt als «wichtigen Meilenstein».

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) sagte, es gebe noch nicht
genügend Impfstoff, um die Priorisierung ganz aufzuheben. «Gleichwohl
haben wir uns entschieden, die Impfberechtigung jetzt auf alle
Beschäftigten an Schulen und Berufsschulen zu erweitern. Bildung hat
Vorrang. Schule muss sicher stattfinden können.»

Zuletzt hatten immer mehr Politiker verschiedener Parteien eine
Öffnung für alle Lehrer gefordert und dies vor allem damit begründet,

dass die Corona-Mutanten auch bei jüngeren Menschen deutlich
ansteckender seien. In mehreren Bundesländern werden bereits alle
Lehrer geimpft.

Um eine Impfung in Thüringen zu bekommen, brauchen Lehrer
weiterführender Schulen eine entsprechende Bescheinigung, die sie im
Impfzentrum oder beim Hausarzt vorzeigen müssen. Nach Angaben des
Bildungsministeriums sollen diese Bescheinigungen als Formulare an
die Schulen geschickt und dort von den Schulleitungen ausgestellt
werden.

Holter sagte, er gehe von einer hohen Impfbereitschaft bei den
Lehrern aus, «weil ich weiß, wie ungeduldig viele auf diesen
Fortschritt gewartet haben».

Allerdings sind in Thüringen derzeit alle Impftermine bis Ende April
vergeben. Chancen auf eine Impfung haben Lehrer möglicherweise im Mai
oder früher bei einem Hausarzt. «Ich hoffe, dass sich die
Impfstoffmenge, die vom Bund nach Thüringen kommt, in den kommenden
Wochen nochmals spürbar erhöht, damit auch genügend Termine zur
Verfügung gestellt werden können», erklärte Holter. Sein Ministeriu
m
werde die Schulen schnellstmöglich mit den entsprechenden Formularen
und Hinweisen versorgen, damit die Berechtigungsnachweise ausgestellt
werden können.