GEW-Forderung nach Ausweitung der Corona-Testpflicht für Kita-Kinder

Hofheim/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Gewerkschaft GEW fordert, die
Corona-Testpflicht auf Kita-Kinder auszuweiten. Das sei wegen der
Corona-Entwicklung sowohl im Sinne des Gesundheitsschutzes der Kinder
und deren Eltern als auch der Beschäftigten, sagte die Vorsitzende
der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Birgit Koch, am
Mittwoch in Frankfurt. Die Tests sollten zweimal die Woche und
kindgerechte erfolgen. Es zeichne sich ab, dass Gurgel-, Spuck- und
Lolly-Tests dafür geeignet seien.

Die Tests sollten zu Hause von den Eltern durchgeführt werden, sagte
Koch. Ein negatives Testergebnis könne dann schriftlich bestätigt und
dem Kitapersonal vorgelegt werden. Keinesfalls sollten die
Kitabeschäftigten selbst die Tests durchführen. Die Erzieherinnen
arbeiteten schon lange am Limit.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hat die Testpflicht für die
Schulen in Hessen für nach den Osterferien ab kommendem Montag (19.
April) angeordnet. Zweimal pro Woche sollen sich Lehrer und Schüler
testen lassen. Auch in den Kitas werde es weiterhin ein regelmäßiges
Testangebot für die Erzieherinnen geben, hatte der Minister
angekündigt. Die kleinen Kinder sollten aber von Testungen weiter
ausgenommen werden.

Der Landrat Main-Taunus-Kreises, Michael Cyriax (CDU), appelliert an
das Land, die Entscheidung über die Testpflicht zu erweitern und auf
medizinisch geschultes Personal für mehr Sicherheit bei den
Testergebnissen zu setzen. Land und Bund sollten klarstellen, dass an
Schulen auch Testungen durch medizinisch geschultes Personal möglich
seien und finanziert würden. In dem Kreis hatte ein Pilotversuch mit
Corona-Schnelltests an vier Schulen stattgefunden.

Der Kultusminister hatte festgelegt, dass Schüler und Lehrer für den
Testnachweis zwischen zwei Varianten wählen können: Dem kostenfreien
Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien
Selbsttest, der den Schulen vom Land zur Verfügung gestellt wird.
Akzeptiert werden auch Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den
Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind.
Alle Schüler, die keinen Test vorweisen können oder diesen nicht in
der Schule machen, müssen zu Hause im Distanzunterricht lernen.

Der Philologenverband begrüßte die Entscheidung von Lorz, an den
Abiturprüfungen wie geplant festzuhalten. Auch sei das nun
verpflichtende Testen im Vorfeld einer Teilnahme am Präsenzunterricht
von allen Schülern in jedem Fall sinnvoll. Die Schnelltests sollten
die Abiturprüflinge aber nicht gleichzeitig von der Maskenpflicht in
den schulischen Räumen entbinden. Das Risiko, dass unerkannt
infektiöse Schüler ohne Maske im Prüfungsraum sitzen, sei zu groß.


Nach Angaben des Ministers sollen alle Schüler vor jeder
Abiturprüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests
erhalten. Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an
der Prüfung teilnehmen. Sie müssten dann jedoch eine medizinische
Maske tragen.