Gericht hält weitere nächtliche Ausgangsbeschränkung für unrechtm äßig

Arnsberg/Siegen (dpa/lnw) - Nach der nächtlichen Ausgangsbeschränkung
im Märkischen Kreis hat das Verwaltungsgericht Arnsberg auch eine
solche Verfügung in Siegen-Wittgenstein beanstandet. Es bestünden
«ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung», begründe
ten
die Richter laut Mitteilung von Mittwoch ihre Entscheidung vom
Vortag.

Der Kreis habe in seiner Allgemeinverfügung nicht ausreichend
dargelegt, wie Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zur
wirksamen Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens beitrügen. Es
spreche vielmehr vieles für eine nur sehr begrenzte Wirkung der
Ausgangssperre.

Gleichlautend hatten die Arnsberger Verwaltungsrichter bereits in
einem ebenfalls am Dienstag entschiedenen Verfahren gegen die
Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis argumentiert. In beiden
Kreisen liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen
einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) mit 214,1 in Siegen und 232,8 im
Märkischen Kreis hoch.

Unklar war zunächst, was aus der Entscheidung folgt: «Wir prüfen al
le
Optionen und werden im Laufe des Tages Stellung nehmen, welche
Konsequenzen sich daraus ergeben», sagte ein Sprecher des Kreises am
Mittwochvormittag. Absehbar ist, dass die strittige Frage ohnehin vom
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster geklärt werden wird: Der
Landrat des Märkischen Kreises hatte bereits am Dienstag angekündigt,
aufgrund der landes- und bundespolitischen Tragweite der Entscheidung
in nächster Instanz Beschwerde einzulegen - eng abgestimmt mit dem
NRW-Gesundheitsministerium.

Zwei Wochen lang hat der Kreis dafür Zeit. Bis auf Weiteres bleibe
die Ausgangsbeschränkung daher im Märkischen Kreis in Kraft. Die
Menschen dürfen in Regionen mit Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr bis
zum frühen Morgen nur mit triftigem Grund - etwa aus beruflichen
Gründen oder um jemanden zu versorgen - unterwegs sein. Bisher liegt
nach Auskunft des OVG noch keine Beschwerde gegen den Beschluss aus
Arnsberg vor.

Auch beim besonders stark betroffenen Kreis Hagen
(Sieben-Tage-Inzidenz: 246,6) gilt seit Dienstag eine
Ausgangsbeschränkung - die ebenfalls juristisch überprüft wird. Das
Verwaltungsgericht Arnsberg wolle auch hierzu zeitnah entscheiden,
sagte ein Sprecher.