Rechtsmediziner fordert mehr Obduktionen von Covid-19-Verstorbenen

In Mecklenburg-Vorpommern sind laut Statistik bislang rund 900
Menschen im Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus
und einer anschließenden Covid-19-Erkrankung gestorben. Mediziner
gehen davon aus, dass diese Zahl zu hoch ist.

Rostock (dpa/mv) - Der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität
Rostock, Andreas Büttner, hat viel häufigere Obduktionen von
mutmaßlich an Covid-19 gestorbenen Menschen gefordert. Bisherige
Studien unter anderem in Rostock zeigten, dass die Zahl der
tatsächlich an dem Virus Verstorbenen niedriger ist als die
offiziellen Zahlen vermuten lassen, sagte Büttner der Deutschen
Presse-Agentur. Nur mit einer höheren Zahl von Obduktionen und einer
vernünftigen Statistik könnten der Bevölkerung Ängste genommen
werden, was zu einer Reduzierung der Verunsicherung führen könnte.

Laut der im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten
Rostocker Studie wurden in den vergangenen Monaten 17 verstorbene
Patienten obduziert, bei denen das Virus als todesursächlich
registriert wurde. Bei drei von ihnen konnte das Virus als Ursache
für den Tod ausgeschlossen werden. «Sie verstarben zweifelsfrei an
einer anderen Todesursache», betonte Büttner. Bei vier von ihnen sind
die Untersuchungen zur Todesursache noch nicht abgeschlossen, da noch
Ergebnisse von Zusatzuntersuchungen ausstehen. Nur bei zehn
Verstorbenen konnte bisher die Virusinfektion als eindeutiger Grund
des Todes festgestellt werden.

«Damit wird der allgemeine Eindruck bestätigt, dass man nicht nur an,
sondern auch mit dem Coronavirus stirbt», sagte Büttner. Die Folge
davon sei, dass nicht jeder, der stirbt und Corona-positiv ist, in
die Statistik aufgenommen werden dürfe. «Damit wird eine viel höhere

Sterberate assoziiert, als sie wirklich ist.» Ein zusätzlicher Effekt
der rechtsmedizinischen Untersuchungen könne sein, dass wichtige
klinische Daten für künftige Therapien erhoben werden.

Bei den Obduktionen müssten von den Medizinern und Assistenten
besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, da eine
mögliche Ansteckungsgefahr nach dem Ableben bislang nicht vollständig
geklärt ist.