Gericht kippt Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis - noch ohne Folge

Arnsberg/Lüdenscheid (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat
am Dienstag in einer Eilentscheidung die Ausgangsbeschränkung im
Märkischen Kreis gekippt. Es bestünden ernstliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Regelung, teilte das Gericht mit (Az.: 6 L
286/21). Zuvor hatte die «Westfalenpost» berichtet. Am Abend kündigte

der Kreis an, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die
Entscheidung einlegen zu wollen. Bis auf Weiteres soll die Regelung
in Kraft bleiben.

Die vom Märkischen Kreis erlassene Allgemeinverfügung gilt seit dem
9. April. Sie sieht bis auf wenige Ausnahmen täglich eine
Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr vor. Der Kreis will damit
private Zusammenkünfte einschränken, die «erheblich zum
Infektionsgeschehen beitragen», hatte es in einer früheren Mitteilung
geheißen. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den
vergangenen sieben Tagen lag in dem Kreis in den vergangenen drei
Wochen mehrfach deutlich über 200. Am Dienstag lag der Wert bei
201,6.

Zwar verfolge die Ausgangsbeschränkung angesichts der drohenden
Überlastung des Gesundheitswesens im Märkischen Kreis einen legitimen
Zweck, räumte das Gericht ein. Allerdings stelle das
Infektionsschutzgesetz in seiner derzeitigen Fassung für die
Anordnung von Ausgangsbeschränkungen hohe Anforderungen. Danach seien
sie nur zulässig, sofern ansonsten eine wirksame Eindämmung des
Infektionsgeschehens «erheblich» gefährdet wäre.

Dies allerdings habe der Märkische Kreis in seiner Allgemeinverfügung
nicht hinreichend dargelegt. Es spreche vielmehr Vieles für eine nur
sehr begrenzte Wirkung der Ausgangsbeschränkung. Der Kreis hätte
begründen müssen, warum gerade private Kontakte zur Nachtzeit im
Kreisgebiet einen ins Gewicht fallenden Anteil am gesamten
Infektionsgeschehen haben sollen. Gegen die Entscheidung kann
Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben werden.

Landrat Marco Voge (CDU) erklärte laut einer Mitteilung am Abend:
«Das Thema hat aktuell eine große landes- und bundespolitische
Tragweite. Darum stehen wir im engen Austausch mit dem Ministerium,
das uns ausdrücklich dazu aufgefordert und darin bestärkt hat, in
dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz
herbeizuführen.» Bis auf weiteres bleibe die Allgemeinverfügung des
Kreises in Kraft, hieß es weiter.