Thüringen verlängert Lockdown und will Korrekturen

Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz mit einer
Notbremse versehen. Thüringen verlängert seine Lockdown-Regeln und
passt sie später an. Es gebe noch Klärungsbedarf, so Regierungschef
Ramelow.

Erfurt (dpa/th) - Thüringen wird angesichts der Änderung des
Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung seine
Lockdown-Verordnung zunächst verlängern. Darauf habe sich das
Kabinett am Dienstag verständigt, sagte Ministerpräsident Bodo
Ramelow (Linke) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Die
Landesregierung hat immer für bundeseinheitliche Regelungen
plädiert.»

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es unter anderem
eine bundesweit geltende sogenannte Notbremse bei einer
Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100 000 Einwohnern geben. Er sehe
vor allem beim Aufenthalt im Freien - auch mit Blick auf die
Bundesgartenschau in Erfurt - Nachbesserungsbedarf im Gesetz, so
Thüringens Regierungschef. Das gelte auch für botanische Gärten und
Zoos.

Die derzeitige Corona-Verordnung in Thüringen ist bisher bis zum 24.
April befristet. Sie sieht nur wenige Öffnungen vor - das gilt für
Friseure und Kosmetiker, Außenanlagen von Zoos, Gartenmärkte oder
Terminshopping in Baumärkten. Die Verordnung gelte in der bisherigen
Form so lange, bis das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen und in
Kraft ist, erklärte der Regierungschef. «Alles, was zur Zeit in
Thüringen gilt, bleibt zunächst unangetastet.»

Der Freistaat ist mit einer Sieben-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner
mit aktuell 234 das am schwersten von der Corona-Pandemie betroffene
Bundesland.

Änderungen an der Verordnung würden dann entsprechend der Regelungen
im Bundesgesetz vorgenommen, dem noch Bundestag und Bundesrat
zustimmen müssen, sagte Ramelow. «Ich rechne damit, dass nach dem
Bundestag der Bundesrat erst am 23. April darüber abschließend
entscheiden kann.»

Skeptisch äußerte sich der Linke-Politiker zur Möglichkeit
nächtlicher Ausgangssperren per Gesetz. Zudem müssten seiner Meinung
nach bei Einführung einer Testpflicht für Schüler und Arbeitnehmer
zunächst die rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Auch Vertreter der Landtagsfraktionen von SPD und Grüne sowie
Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) meldeten Gesprächsbedarf in
einzelnen Punkten an. Siegesmund plädierte für eine Testpflicht an
Thüringer Schulen und eine Befristung des geänderten
Infektionsschutzgesetzes.

Ramelow sprach sich für eine Gleichbehandlung von geimpften und
negativ getesteten Menschen bei bestimmten Zugangsregelungen in der
Corona-Pandemie aus. «Da besteht ein gewisser Korrekturbedarf.
Geimpfte Menschen müssen vergleichbar wie negativ auf das Coronavirus
getestete Menschen behandelt werden.» Er erwarte dazu eine baldige
Klarstellung durch die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und
Ländern.

Bei Menschen, die nach einer Covid-19-Infektion genesen sind, gehe es
um die Bestätigung einer Immunisierung zumindest auf Zeit. Dabei
sollte sich die Politik auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
beziehen können, so Ramelow. Würde diese Personengruppe zusätzlich zu

den Geimpften berücksichtigt, gebe es in Thüringen bereits einen
Anteil von etwa 25 Prozent gegen das Virus immunisierter Menschen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an
das Bundesgesundheitsministerium erklärt, «dass Geimpfte bei der
Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle
mehr spielen». Die Einschätzung bezieht sich auf das
Übertragungsrisiko «spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe

der zweiten Impfdosis».