Oberverwaltungsgericht: Schließung der Außengastronomie ist rechtens

Bremen (dpa/lni) - Die Schließung der Außengastronomie ist nach einer
Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts rechtens. Das Gericht
lehnte die Eilanträge von drei Gastronomiebetrieben gegen die
Coronaverordnung ab, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.
Demnach hatten die Unternehmen geltend gemacht, ihnen werde seit mehr
als vier Monaten ein existenzgefährdendes Berufsverbot auferlegt. Sie
argumentierten, dass es im Freien praktisch keine Ansteckungen mit
dem Coronavirus gebe. Die Schließung der Außengastronomie sei
aufgrund ihrer Dauer nicht mehr verhältnismäßig.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Zwar sei das
Infektionsrisiko im Freien deutlich geringer als in Innenräumen, eine
Ansteckungsgefahr gebe es dennoch, wenn Menschen längere Zeit ohne
Mund-Nasen-Bedeckung zusammensitzen und laut miteinander sprechen.
Zudem sei die inzwischen vorherrschende Mutante deutlich ansteckender
und die Schließung der Außengastronomie verringere die Mobilität der

Bevölkerung insgesamt. Bei hohen Inzidenzwerten und einem diffusen
Infektionsgeschehen sei es nachvollziehbar, dass Kontakte weiter
eingeschränkt werden. Dem Beschluss zufolge ist die Schließung der
Außengastronomie verhältnismäßig, da sie dem Schutz der Gesundheit

und dem Erhalt eines funktionsfähigen Gesundheitswesens dient. Die
Entscheidung vom Montag kann nicht angefochten werden. (Az. 1 B
123/21)