Mehr Verfahren gegen Corona-Vorschriften

Schwerin (dpa/mv) - Am Verwaltungsgericht Schwerin nehmen die
Verfahren gegen die Corona-Vorschriften des Landes
Mecklenburg-Vorpommern zu. Allein im April seien bisher zehn Anträge
im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen eingegangen, sagte eine
Gerichtssprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Im
gesamten März seien es 13 gewesen, im vergangenen Jahr 84.

In den letzten Tagen hatte das Gericht mehrere Entscheidungen gegen
die Corona-Landesverordnung gefällt. So setzte die Betreiberin eines
Tattoo-Studios durch, dass sie ihren Betrieb auch bei einer
Sieben-Tage-Inzidenz von über 150 öffnen darf. Das Gericht verwies
auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn auch Friseure dürfen bei so
hohen Inzidenzen öffnen.

Ebenso darf eine Jagdschule laut Gerichtsentscheid in bestimmten
Fällen öffnen, weil dies auch Fahr- und Flugschulen gestattet ist.
Ein Mann wiederum setzte durch, dass die nächtliche Ausgangssperre
für ihn nicht gilt - dem Gericht war die zeitliche Begrenzung der
Ausgangsbeschränkung zu unbestimmt.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können

Rechtsmittel dagegen einlegen. Die Sprecherin betonte, dass die
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts grundsätzlich nur für den
Antragsteller gelten.