Mehr Freiheiten für Geimpfte - Kinder müssen keine FFP2-Maske tragen

Wer zweimal gegen Corona geimpft ist, soll in Berlin mehr Freiheiten
bekommen. An anderer Stelle wird die geltende Verordnung leicht
verschärft. Der Senat stellt sich auf weitere Anpassungen ein.

Berlin (dpa/bb) - Menschen in Berlin, die schon zweimal gegen Corona
geimpft wurden, sollen bald etwas mehr Freiheiten bekommen. Sie
werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt, wie der
Senat am Dienstag beschloss. Damit dürfen sie ohne vorherigen
Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen,
einen Friseur- oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung
besuchen.n Gelten soll das 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als
Nachweis gilt der Impfpass. Anders als für Geimpfte gilt die neue
Regel nicht für Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren und
als genesen gelten.

Beschlossen wurden weitere kleinere Anpassungen der
Corona-Verordnung. So gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken
künftig erst ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine
normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag
nach der Senatssitzung mitteilte. Kunden von Fahrschulen müssen
künftig außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie zur
Fahrstunde kommen. Generell gilt: Überall da, wo ein negatives
Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr ausgenommen. Das war bisher in der Ordnung nicht geregelt.

Die Verordnung erlaubt Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von
maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher
galt für die Kinder ein Höchstalter von 12 Jahren, künftig sind es 14

Jahre. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich am Sonntag in
Kraft.

Zuletzt hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mehrfach mehr
Freiheiten für Geimpfte gefordert. Bei der Senatssitzung setzten sich
dem Vernehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein. Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh teilt diese Einschätzung: «Wenn
von geimpften Menschen genauso wenig eine Ansteckungsgefahr ausgeht
wie von Getesteten, dann müssen sie schnellstmöglich auch wie
Getestete behandelt werden», sagte er am Dienstag. «Wir folgen damit
den Empfehlungen des RKI.»

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an
das Bundesgesundheitsministerium erklärt, «dass Geimpfte bei der
Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle
mehr spielen». Die Einschätzung bezieht sich auf das
Übertragungsrisiko «spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe

der zweiten Impfdosis». Rechtsexperten sind sich schon länger darin
einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der
Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Nach RKI-Angaben wurden in Berlin bisher 7,3 Prozent der Bevölkerung
zweimal geimpft, etwa 16,6 Prozent mindestens einmal (Stand Dienstag,
8.00 Uhr). Dazu zählen vor allem Menschen über 60, medizinisches und
Pflegepersonal, Menschen mit bestimmten schweren oder chronischen
Erkrankungen, aber zum Beispiel auch Polizisten, Lehrer und
Kita-Erzieher.

Unabhängig von der neuen Regelung zu Geimpften verlängerte der
Berliner Senat erneut den Lockdown zur Eindämmung der
Corona-Pandemie. Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft
getretene Verordnung zur Pandemiebekämpfung bis einschließlich
Sonntag (18.4.) befristet. Nunmehr soll sie bis zu drei Wochen länger
greifen.

Damit werden zum Beispiel auch Kontaktbeschränkungen verlängert: Im
Freien dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus
Kinder bis 14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur
allein oder zu zweit gestattet - auch hier werden Kinder nicht
mitgezählt. Beim Einkaufen in Geschäften gelten Beschränkungen,
Restaurants bleiben geschlossen, Hotelübernachtungen sind untersagt.

Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzu lange gelten: Das
Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am
Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland
zu vereinheitlichen und eine bundesweit verbindliche Notbremse für
Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro
100 000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das
derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten
sich die Berlinerinnen und Berliner nicht nur auf die erneute
Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern
auf nächtliche Ausgangssperren. So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der
Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens
im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben.
Noch in dieser Woche will der Senat zu einer Sondersitzung
zusammenkommen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, wie sich
die auf Bundesebene geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
in Berlin umsetzen lassen.