Regionale Notbremse in den meisten NRW-Kommunen

Die Liste der Kommunen mit einer regionalen Notbremse gegen den
starken Anstieg der Corona-Infektionen ist lang. Das Einkaufen in
Läden soll aber vielerorts mit negativem Test möglich bleiben. Schon
bald könnten sich Regeln durch das Infektionsschutzgesetz ändern.

Berlin/Düsseldorf (dpa/lnw) - Die regionale Corona-Notbremse muss
wegen der steigenden Infektionszahlen in den meisten Kommunen von
Nordrhein-Westfalen angezogen werden. Sie gilt ab diesem Mittwoch
voraussichtlich für 45 der 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW.
Davon sind weit mehr als 80 Prozent der Regionen und Einwohner des
Bundeslandes betroffen. Allerdings machen fast alle Kommunen von
einer Möglichkeit in der Corona-Schutzverordnung des Landes Gebrauch,
Lockerungen in bestimmten Lebensbereichen wie dem Einkaufen in Läden
mit einem aktuellen negativen Testergebnis aufrecht zu halten.

Das NRW-Gesundheitsministerium ordnete am Dienstag die Notbremse auch
für die Stadt Hamm und den Rheinisch-Bergischen Kreis an. Sie gilt
dort ab Mittwoch. In einer Liste des Ministeriums sind mit Stand
Montag 46 Kreise und kreisfreie Städte aufgelistet, in denen an drei
aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl der Neuinfektionen je 100 000
Einwohner binnen 7 Tagen über dem Wert 100 lag. Die meisten haben
Allgemeinverfügungen erlassen, die den Bürgern mit aktuellen Tests
etwa den Besuch von Geschäften und Museen weiter ermöglichen. In
Bottrop konnte die Notbremse am Dienstag wieder gelöst werden. Für
den Kreis Warendorf gilt die Notbremse hingegen ab dem Donnerstag.

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt in NRW weiter. Wie das Robert
Koch-Institut mitteilte, lag die Kennziffer am Dienstag bei 135,5
Neuinfektionen. Das sind 4,7 mehr als am Montag. Nur noch 7 Kreise
und kreisfreie Städte waren unter der Marke 100, Remscheid (247,0),
Hagen (205,1) und Märkischer Kreis (201,6) sogar über 200.

Das Wirtschaftsministerium hatte Hamm Ende vergangener Woche als eine
von 14 NRW-Modellkommunen für Corona-Lockerungen ausgewählt. Ab dem
26. April sollten Teile des öffentlichen Lebens öffnen dürfen. Es
geht um Außengastronomie und den Einzelhandel in der Innenstadt, um
ein Einkaufszentrum, ein Kino, ein Museum, die Stadtbücherei und den
Tierpark - sie sollten Besuchern nach einem Schnelltest offenstehen.

Bedingung für den Start dieser modellhaften Corona-Lockerungen ist
aber, dass die Wocheninzidenz der Kommune unter 100 liegt. Da dies
derzeit nicht der Fall ist und sich kein Sinkflug dieser Kennziffer
andeutet, könnte das Öffnungsvorhaben erstmal auf Eis gelegt werden.
Bei den anderen Modellkommunen sieht es ähnlich aus, nur vier von
ihnen lagen am Dienstag laut RKI noch im zweistelligen Bereich.

Ein Sprecher der Stadt Hamm sagte am Dienstag, dass derzeit noch
offen ist, ob das Modellprojekt am 26. April starten kann. Die Stadt
wolle so schnell wie möglich bei der Inzidenz wieder unter die Marke
von 100 kommen und die Notbremse lockern. «Es bleibt abzuwarten, ob
wir das schaffen.» Außerdem könnten die geplanten Änderungen beim
Bundesinfektionsschutzgesetz Auswirkungen auf das Modell haben.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) erklärte in einem

Interview dem Sender ntv am Dienstag, der Einzelhandel sei dringend
darauf angewiesen, zumindest die Umsätze noch machen zu können, die
unter der Ägide der Notbremse und den Testoptionen noch möglich
seien. «Wir halten es für absolut vertretbar, dass wir mit der
Testoption den Einzelhandel begrenzt offenhalten und auch unsere
Kulturinstitute.» Den geplante Weg von bundeseinheitlicher Regelungen
halte er grundsätzlich für richtig. «Ich glaube es ist gut, dass
klare Regeln gelten, dass einheitliche Regeln gelten, auch wenn wir
dann vor Ort die eine oder andere Flexiblität verlieren», so Keller.