Heftiger Streit um Corona-Regeln - AfD will gegen Testpflicht klagen

Im Brandenburger Landtag ist eine hitzige Debatte über die geplanten
bundeseinheitlichen Corona-Beschränkungen entbrannt. Die
Linksfraktion etwa fordert einen härteren Lockdown. Dagegen kämpfen
die Freien Wähler für ein Öffnungskonzept mit Testungen.

Potsdam (dpa/bb) - Angesichts der geplanten bundeseinheitlichen
Corona-Beschränkungen ist im Brandenburger Landtag ein heftiger
Streit um den monatelangen Lockdown entbrannt. Dabei reichen die
Forderungen am Dienstag von einem härteren Lockdown bei der
Linksfraktion bis zu einer Öffnung des öffentlichen Lebens mit einem
Testkonzept bei der Fraktion BVB/Freie Wähler. Fraktionsübergreifend
mehren sich die Stimmen für eine Testpflicht in den Unternehmen. Die
AfD lehnt die Corona-Beschränkungen grundsätzlich ab und will gegen
die Testpflicht an den Schulen klagen.

«Wir wollen in den kommenden Wochen einen harten Lockdown und dabei
die Wirtschaft endlich einbinden», sagte Linksfraktionschef Sebastian
Walter am Dienstag im Landtag. Es sei nicht hinnehmbar, dass im
privaten Bereich strenge Beschränkungen bis hin zu Ausgangssperren
beschlossen würden und es im Bereich der Wirtschaft bei bloßen
Appellen bleibe. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn und
Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sprachen sich für eine
Testpflicht in den Unternehmen aus.

Der geplante Gesetzentwurf der Bundesregierung zu bundeseinheitlichen
Regeln in alleiniger Abhängigkeit von den regionalen Infektionszahlen
werde wenig Erfolg bringen, meinte Walter. «Die Konzentration allein
auf die Sieben-Tage-Inzidenz führt zu einem Hin und Her beim Öffnen
und Schließen von Geschäften.» Und weiter: «Damit kommen wir in die

Gefahr eines Schaukel-Lockdowns, wobei keiner mehr weiß, welche
Regeln in welchem Landkreis gerade gelten.»

Auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann forderte, bei den Regeln für einen
Lockdown in den besonders betroffenen Regionen nicht nur die Inzidenz
nach Infektionen, sondern auch die Auslastung des Gesundheitssystems
zu berücksichtigen. Die geplanten Ausgangssperren sah Redmann
rechtlich kritisch. «Allein das Betreten der Straße führt ja nicht zu

einem Infektionsrisiko», gab er zu Bedenken. Vielmehr müssten
Ansammlungen wie etwa bei den Osterfeuern mit punktuellen Sperren
verhindert werden.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler wandte sich gegen die Fortsetzung des
Lockdowns nach dem geplanten Bundesgesetz und verlangte stattdessen
die Umsetzung eines «Testen und Öffnen»-Konzepts. «Hotels,
Außengastronomie, touristische und Kultur-Betriebe müssen mit einem
Testkonzept wieder öffnen können», sagte Fraktionschef Péter Vida.

Denn es sei nicht nachgewiesen, dass es in diesen Bereichen ein
signifikantes Infektionsgeschehen gibt.

Vida verwies auf die Modellprojekte in Tübingen und dem Saarland mit
Öffnungen bei einem Einsatz von Schnelltests. Beschränkungen bis hin
zu Ausgangssperren verlagerten die Kontakte aus der gut
kontrollierten Öffentlichkeit und den Betrieben in den nicht
kontrollierbaren privaten Bereich.

Die AfD-Fraktion will hingegen die Testpflicht an den Brandenburger
Schulen mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht zu Fall
bringen. Die Fehlerquote bei den Schnelltests sei zu hoch und dies
könne zu neuerlichen Schulschließungen führen, sagte ihr
bildungspolitischer Sprecher Dennis Hohloch zur Begründung. Zudem
stelle die Maßnahme eine große Belastung für die Kinder und
Jugendlichen dar. Im März hatte das Landesverfassungsgericht einen
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Zutrittsbeschränkungen und
Hygieneregeln für den Brandenburger Einzelhandel abgewiesen.

In Brandenburg gilt vom kommenden Montag an, dass die Schüler vor dem
Präsenzunterricht zwei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest
vorweisen müssen. Andernfalls gilt ein Betretungsverbot für die
Schule und die Schüler müssen in den Distanzunterricht.