Fahrende Händler müssen Geflügel auf Vogelgrippe untersuchen

Stuttgart (dpa/lsw) - Zur Eindämmung der Geflügelpest dürfen fahrende

Geflügelhändler ihre Tiere in Baden-Württemberg nur noch nach einer
Untersuchung verkaufen. Die Tiere müssten längstens vier Tage vor der

Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht werden, teilte
Agrarminister Peter Hauk (CDU) am Dienstag mit. Die
Allgemeinverfügung für den Verkauf im Reisegewerbe soll nach Angaben
des Agrarministeriums am Samstag in Kraft treten.

Geflügelpest wird auch Vogelgrippe genannt. Die Tierkrankheit ist
Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Im März hatte nach
Angaben des Ministeriums ein von der Tierkrankheit betroffener
Junghennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen Junghühner an zahlreiche
kleinere Betriebe in Baden-Württemberg geliefert. Rund 180 Betriebe
im Land erhielten demnach direkt oder indirekt Tiere von dort.

Wildvögel schleppten den Erreger zudem in einem Geflügelbetrieb im
Kreis Ravensburg ein. Bis zum 8. April wurde in 64 Betrieben im
Südwesten ein Geflügelpestausbruch festgestellt. Rund 1900 Tiere sind
im Land infolge des Seuchengeschehens im März und April getötet
worden oder verendet.

Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sei weiterhin
zwingend erforderlich, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände
bestmöglich zu verhindern, sagte Hauk.