Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz kritisieren Testangebotspflicht

Mainz (dpa/lrs) - Die Landesvereinigung Unternehmerverbände
Rheinland-Pfalz (LVU) hat eine Testangebotspflicht für Unternehmen
ohne weiterführende Strategie als «politischen Akt der Verzweiflung»

kritisiert. «Nach misslungener Impfstoffbeschaffung, nutzloser
Corona-Warn-App und einem gescheiterten Osterlockdown wartet die
Bundesregierung nun mit einer einseitigen Verpflichtung auf», sagte
LVU-Hauptgeschäftsführer Karsten Tacke am Dienstag in Mainz. 15
Monate nach Pandemieausbruch tappe die Politik immer noch im Dunkeln.

«Private Teststationen müssen wegen fehlender Finanzierung schließen.

Eine große Teststrategie fehlt weiterhin», sagte Tacke einer
Mitteilung zufolge. Die Bundesregierung verliere sich im Kleinklein.
«Nun sollen die Unternehmen in die alleinige Verantwortung. Das bloße
Vorhalten von Tests in Unternehmen führt zu nichts. Die Betriebe
können nur einen weiteren Beitrag leisten, wenn die Beschäftigten im
gleichen Zug zur Nutzung der Testmöglichkeiten verpflichtet werden.»
Wo Tests in Betrieben angeboten würden, nutzten derzeit weniger als
die Hälfte der Betriebszugehörigen diese Möglichkeit.

«Die Unternehmen investieren massiv in den Arbeits- und
Gesundheitsschutz und sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Sie sind
Teil der Lösung und möchten entsprechend behandelt werden», sagte
Tacke. Er forderte eine rechtssichere, umfassende und nachhaltig
finanzierte Teststrategie. «Zudem muss der Staat endlich bei der
Beschaffung von Tests und Impfstoff in die Gänge kommen.»

Die Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten
verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice
arbeiten. Das hat das Bundeskabinett nach Informationen der Deutschen
Presse-Agentur am Dienstag beschlossen. «Im Grundsatz müssen Betriebe
ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Nur
ausnahmsweise darf die Verpflichtung zwei Tests pro Woche umfassen»,
teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es handelt sich bei dem
Beschluss um eine Angebotspflicht, eine Testpflicht gibt es nicht.