Müller sieht nächtliche Ausgangssperre weiter kritisch

Berlin (dpa/bb) - Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller
(SPD) hat seine Kritik an Überlegungen zur Einführung von nächtlichen

Ausgangssperren wiederholt. «Richtig ist mit Sicherheit, die Kontakte
so weit es geht drinnen wie draußen zu reduzieren und auf das
Nötigste zu beschränken», sagte Müller am Montag in der
RBB-«Abendschau». Er argumentiere aber gegen eine harte
Ausgangssperre. «Abends alleine oder zu zweit spazieren zu gehen, ist
keine große Gefahr», sagte der Vorsitzende der
Ministerpräsidentenkonferenz.

«Nur man darf eins nicht vergessen, was uns auch die Wissenschaft
sagt: Draußen sich aufzuhalten, ist oft einhergehend mit anderen
Begegnungen im ÖPNV zum Beispiel», räumte Müller ein. Oder es seien

mehrere Leute, die sich verabredeten und sich dann doch nicht zu
zweit oder zu dritt draußen treffen würden, sondern zu zehnt. «Und
daraus entstehen auch wieder Gefahren. Es ist eine Gratwanderung.»

Es sei jetzt aber so, dass von der Bundesebene aus die sogenannte
Notbremse gesetzlich abgesichert werde. «Darin enthalten ist eine
Ausgangssperre», sagte der SPD-Politiker. «Es gibt einige
Ministerpräsidenten, die so wie ich sagen, 'Vorsicht, Vorsicht, nicht
über das Ziel hinausschießen'.» Viele Leute könnten nicht
nachvollziehen, warum sie abends nicht auch mal joggen oder spazieren
gehen könnten.

Aber es gebe im Moment eine Diskussion auf der Bundesebene, die
schlichtweg sehr restriktiv sei. Müller kritisierte, dass jetzt im
Bundestag etwas beschlossen werde, was doch sehr pauschal formuliert
sei und auch einen Teil der wissenschaftlichen Beratung vielleicht
nicht hinreichend würdige.

Gleichzeitig sprach sich der Politiker dafür aus, die Marke von 100
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in einer Woche ernstzunehmen.
Wenn diese Zahl überschritten werde, gebe es Probleme in der
intensivmedizinischen Versorgung. «Dafür plädiere ich, dass es ein
bundeseinheitlicher Rahmen ist, wo man handeln muss», sagte Müller.
«Aber dass es ein bisschen Bewegungsfreiheit gibt und man auch
regional angepasst entscheiden kann, das würde ich auch für wichtig
halten.»

Die Bundesregierung will die Vorschriften zur sogenannten Notbremse
künftig einheitlich über das Infektionsschutzgesetz regeln. Dazu
gehören unter anderem strenge Ausgangsbeschränkungen für die Zeit
zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr.