Gericht gibt Anträgen gegen Ausgangssperre in Wolfsburg statt

Braunschweig (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat
Eilanträgen gegen die coronabedingte Ausgangssperre in Wolfsburg
stattgeben. Die Argumentation der Stadt habe die Richter nicht im
erforderlichen hohen Maß überzeugt. Bestätigt wurden dagegen
Ausgangssperren in den Landkreisen Peine und Gifhorn, wie das Gericht
am Montag mitteilte.

Anders als in den beiden Kreisen sei für das Gericht im Fall der
Stadt Wolfsburg nicht erkennbar gewesen, dass die Ausgangssperre
erforderlich sei, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die
Entscheidung des Gerichtes gelte aber nicht allgemein, sondern nur
für die betroffenen Antragsteller, machte ein Gerichtssprecher klar.
Für die ist der Nutzen zunächst begrenzt: Die Ausgangssperre läuft
am
Dienstag planmäßig aus.

Die beiden Landkreise hätten hingegen dargelegt, warum gerade eine
nächtliche Ausgangssperre erforderlich und verhältnismäßig sei, um

das Infektionsgeschehen einzudämmen, hieß es. Das Gericht verwies
darauf, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausgangssperre
letztes Mittel («ultima ratio») zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
sei. (Aktenzeichen 4 B 105/21, 4 B 107/21, 4 B 116/21).

Unterdessen hob die Stadt Bremerhaven die Ausgangssperre mit Geltung
von diesem Dienstag an wieder auf. Die Lage bleibe aber angespannt,
warnte die Verwaltung. Sollte das Infektionsgeschehen erneut zunehmen
und der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen in
Bremerhaven über dem Wert von 200 pro 100 000 Einwohner innerhalb von
sieben Tagen liegen, werde kurzfristig über erforderliche Maßnahmen
entschieden.