Infektionsschutzgesetz: Staatskanzlei und FDP sehen offene Fragen

Eine Änderung des Infektionsschutzgesetz soll die dritte Welle der
Pandemie brechen. Ministerpräsidentin Dreyer ist grundsätzlich dafür.

Die Staatskanzlei sieht aber noch offene Fragen. Und der
Koalitionspartner FDP will deutliche Veränderungen.

Mainz (dpa/lrs) - Beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz gibt es
aus Sicht der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei noch offene Fragen
bei der rechtlichen Umsetzung. «Der Entwurf zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes wurde der Staatskanzlei am Samstag
übersandt; die Staatskanzlei hat noch am Wochenende eine erste
Stellungnahme gegenüber dem Bundeskanzleramt abgegeben», teilte
Regierungssprecherin Andrea Bähner der Deutschen Presse-Agentur am
Montag in Mainz mit.

Die rot-gelb-grüne Landesregierung sei grundsätzlich damit
einverstanden, dass wesentliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung
einheitlich im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt werden.
«Rheinland-Pfalz hat auch schon bisher alle verabredeten Regelungen,
insbesondere solche der Notbremse, eins zu eins umgesetzt.»

Die endgültige Haltung des Landes im Bundesrat werde - wie üblich -
im Ministerrat festgelegt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sei
grundsätzlich der Überzeugung, dass es eine einheitliche Regelung in
grundsätzlichen Fragen bedürfe, sagte Bähner. «Daher hat sie auf
einen gemeinsamen Perspektivplan gedrängt. Dieser gibt die
notwendigen Instrumente vor. Würde dieser von allen Bundesländern so
wie in Rheinland-Pfalz eingehalten, bräuchte es auch keine Änderung
des Infektionsschutzgesetzes.»

Der FDP-Generalsekretär und stellvertretende rheinland-pfälzische
Ministerpräsident, Volker Wissing, hält deutliche Veränderungen beim

geplanten neuen Infektionsschutzgesetz für nötig. «Die
Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues
Infektionsschutzgesetz vorgelegt, den die FDP sehr kritisch
bewertet», teilte Wissing der Deutschen Presse-Agentur mit. «Wir
haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen und werden
diese im Gesetzgebungsverfahren vorbringen.»

Die Landesregierung werde erst nach Vorliegen eines vom Bundestag
verabschiedeten Gesetzes ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat
festlegen, sagte Wissing. «Sollte der derzeit vorliegende Entwurf
allerdings nicht grundlegend überarbeitet werden, steht schon jetzt
fest, dass die FDP diesen nicht mittragen wird.»

Bund und Länder haben sich nach Angaben der Bundesregierung darauf
geeinigt, dass das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, um
bundesweit einheitliche Regeln für Regionen mit hohen Corona-Zahlen
zu haben und mit einer einheitlichen «Notbremse» die dritte
Corona-Welle in Deutschland zu brechen.

Der Unionsfraktionschef im Bundestag, Ralph Brinkhaus (CDU),
appellierte am Montag an den Bundestag, möglichst schnell zu
entscheiden. Auf die Zustimmung des Bundesrates will er nicht setzen.
«Es ist kein Gesetz, so wie wir es vorhaben, wo der Bundesrat auch
zustimmen muss», erklärte er.