Weiterer Landrat geht gegen eigene Corona-Verfügung vor

Simmern (dpa/lrs) - Neben dem Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit
(Freie Wähler) ist auch sein Rhein-Hunsrück-Amtskollege Marlon Bröhr

(CDU) als Privatperson gegen eine eigene Corona-Regelung vorgegangen.
Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hatte Bröhr in einem Eilverfahren
Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung eingelegt, die
er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis vorerst bis
zum 20. April verfügt hatte.

Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden
Tagen die Grenze von 100 überschritten - daraufhin wurde Bröhr nach
eigener Aussage in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen
Gesundheitsministerium zu der Ausgangsbeschränkung verpflichtet.
Demnach dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21.00 Uhr und 5.00
Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.

Bröhr sagte: «Da wird eine rote Linie überschritten.» Die
Ausgangsbeschränkung sei nicht zweckmäßig. Im ländlich geprägten

Rhein-Hunsrück-Kreis sei bislang keine einzige Corona-Infektion in
der Nacht nachgewiesen worden - die Ansteckungen passierten tagsüber.
Das Verwaltungsgericht Koblenz rechnete nach Mitteilung vom Montag
«in naher Zukunft» mit einer Entscheidung.

Bröhrs Amtskollege Streit, Freie-Wähler-Fraktionschef im Mainzer
Landtag, war kürzlich als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen
die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Eifelkreis Bitburg-Prüm

im Eilverfahren gescheitert (Az. 6 L 1219/21.TR). Das
Verwaltungsgericht Trier befand aber nach eigenen Angaben, ob die
Beschränkung insgesamt rechtmäßig und verhältnismäßig sei, kö
nne
angesichts der komplexen Fragen erst in einem späteren
Hauptsacheverfahren geklärt werden. Streit kündigte eine Beratung mit
seinem Anwalt an zur Frage, ob er Beschwerde gegen den gerichtlichen
Beschluss im Eilverfahren einlegen werde.

So oder so: Ab diesem Dienstag (13. April) tritt die
Allgemeinverfügung mitsamt nächtlicher Ausgangsbeschränkung wieder
außer Kraft, wie der Eifelkreis am Montag mitteilte. Grund sei ein
Rückgang der Sieben-Tage-Inzidenz, die nun wieder zwischen 50 und 100
liege. Tankstellen und Lebensmittelmärkte müssten dann nicht mehr um
21 Uhr schließen. Außerdem dürfe der Einzelhandel je 40 Quadratmeter

Verkaufsfläche wieder einem Kunden Zugang gewähren, hieß es. Die
Regeln sollten zunächst bis 23. April gelten.