Land ordnet ab Dienstag Corona-«Notbremse» in Düsseldorf an

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen hat für Düsseldorf ab
Dienstag die Corona-«Notbremse» angeordnet, da die
Sieben-Tage-Inzidenz dort den dritten Tag in Folge über 100 liegt. Ab
dem 13. April sind damit nur Kontakte zwischen einem Hausstand und
maximal einer weiteren Person erlaubt, wie das Gesundheitsministerium
am Sonntagabend mitteilte. Kinder bis einschließlich 14 Jahren würden
nicht mitgerechnet.

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann, seien wieder unzulässig, hieß es weiter.
Dazu gehören etwa Nagelstudios und Massagesalons. Zulässig blieben
medizinisch erforderliche Dienstleistungen sowie
Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Der
Besuch von Museen, Kunstausstellungen sei ab Dienstag wieder
untersagt.

In der Landeshauptstadt lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am
Sonntag laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 109,3. Am Freitag war die
100er Marke erstmals überschritten worden.

Theoretisch hat die Kommune jetzt noch eine Test-Option. Die Nutzung
etwa der Museen könnte mit einem tagesaktuell bestätigten Schnelltest
mit negativem Ergebnis zulässig bleiben, erläuterte ein
Ministeriumssprecher. Das müsste die Kommune dann allerdings per
Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen
Gesundheitsministerium anordnen.

Wie es konkret weiter geht, soll laut Stadt am Montagnachmittag im
Krisenstab beraten werden - erst dahin habe man ein aktuelles
Lagebild. Laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums sind
neben Düsseldorf bereits 43 Städte oder Kreise von der Notbremse
betroffen.