Ringen um Bundesgesetz gegen dritte Corona-Welle

Berlin (dpa) - Das Ringen um bundesweit einheitliche Regelungen im
Kampf gegen das Coronavirus geht in eine wichtige Phase. Die
Bundesregierung hatte am Samstag einen Vorschlag zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, der nach Abstimmung mit den
Bundestagsfraktionen und den Ländern nach Regierungsvorstellung an
diesem Montag in seine endgültige Fassung gegossen werden muss. Denn
Ziel ist es, diese bereits am Dienstag im Bundeskabinett zu
beschließen. Allerdings ist der Widerstand zumindest bei Berliner
Oppositionsfraktionen, einigen Ländern und den Landkreisen groß.

In der Formulierungshilfe, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt,
schlägt der Bund mehrere Maßnahmen für Landkreise vor, in denen
binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner oder mehr registriert wird - das sind aktuell mehr als die
Hälfte aller Landkreise in Deutschland.

Gestattet wären etwa nur noch private Treffen eines Haushaltes mit
einer weiteren Person und von insgesamt maximal fünf Personen; Kinder
zählen nicht mit. Vorgeschlagen werden zudem Ausgangsbeschränkungen
von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Dabei soll es nur wenige
Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle oder den Weg zur
Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine. Gestritten
wird auch noch darüber, ob Unternehmen verpflichtet werden, ihren
Mitarbeitern regelmäßige Corona-Tests anzubieten.