Tschechisches Gericht bestätigt Testpflicht am Arbeitsplatz

Prag (dpa) - Das höchste Verwaltungsgericht Tschechiens hat die
Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz bestätigt. Geklagt hatte ein
Arbeiter eines Automobilzulieferers, weil er in der Regel einen
zustimmungspflichtigen medizinischen Eingriff sah. Die Richter
hielten die Maßnahme für verhältnismäßig, wie ein Sprecher am
Donnerstag mitteilte. Ein Rachenabstrich sei kein derart starker
Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde des
Arbeitnehmers, dass die Testpflicht gestoppt werden müsste. Zu
berücksichtigen sei, dass auf diese Weise eine völlige Schließung der

Betriebe habe verhindert werden könne.

Die Regierung aus Populisten und Sozialdemokraten hat die
wöchentliche Testpflicht inzwischen schrittweise auf alle Unternehmen
ausgeweitet. Sie gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die
in Kontakt mit Kunden kommen. Die Tests werden von der staatlichen
Krankenkasse bezuschusst.

Tschechien ist eines der am stärksten von der Corona-Pandemie
getroffenen EU-Länder, die Zahlen sinken aber wieder. Seit Beginn der
Pandemie gab es mehr als 1,5 Millionen bestätigte Infektionen und
27 466 Todesfälle. Innerhalb von 7 Tage steckten sich nach aktuellen
Zahlen zuletzt mehr als 260 Menschen je 100 000 Einwohner an. In
Deutschland liegt diese sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 106.