Gericht bestätigt Schließung von Flensburger Autohäusern

Schleswig (dpa/lno) - Die Anordnung der Stadt Flensburg, den
Einzelhandel in der Stadt noch weitgehend geschlossen zu halten,
bleibt bis auf Weiteres bestehen. Dies habe das Verwaltungsgericht
Schleswig in einem Eilverfahren entschieden, teilte das Gericht am
Donnerstag mit. Mit der Entscheidung wiesen die Richter einen
Eilantrag mehrerer Flensburger Autohäuser gegen eine entsprechende
Anordnung der Stadt Flensburg zurück. (Az. 1 B 50/21)

Die hatte wegen weiterhin hoher Infektionszahlen am 29. März die
Fortdauer der Schließung von weiten Teilen des Einzelhandels verfügt.
Diese Anordnung sei auch nicht deshalb rechtswidrig geworden, weil
die Inzidenzzahlen in den vergangenen Tagen gesunken seien, heißt es
in der Mitteilung des Gerichts. Es sei vielmehr durchaus sinnvoll,
die Einschränkungen noch bis zum Ende dieser Woche in Kraft zu
lassen, um eine nachhaltige Stabilisierung der Werte auf einem
niedrigeren Niveau feststellen zu können, heißt es darin weiter.

Dies gelte insbesondere mit Blick auf das über Ostern eingeschränkte
Testaufkommen, wodurch Neuinfektionen erst zeitversetzt abgebildet
würden, sagte ein Gerichtssprecher. Im übrigen komme es bei
«Lockerungsfahrplänen» zwangsläufig für einen begrenzten Zeitraum
zu
Ungleichbehandlungen, heißt es in der Mitteilung.