Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Berlin und Hamburg wegen Corona

Berlin/Hamburg (dpa) - In Berlin und Hamburg treten am Freitag zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie nächtliche Ausgangsbeschränkungen in
Kraft. Diese gelten in beiden Städten zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Es
wurden jeweils mehr Polizeikontrollen angekündigt.

In Hamburg dürfen Bewohner die Wohnung bis zum 18. April in dem
Zeitraum nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Ausnahmen gelten
beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund
oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person. Bei
Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung droht ein Bußgeld.

In Berlin dürfen sich Menschen in der Nacht nur noch alleine oder zu
zweit im Freien aufhalten. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen
Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit
maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden
Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also
zusätzlich dabei sein.