Schärfere Kontaktbeschränkungen ab Karfreitag - Kitas bald dicht

Nur wenige Tage nach seinen jüngsten Corona-Beschlüssen schärft der
Berliner Senat nach. Diesmal rücken die privaten Kontakte in den
Blick. Und in noch einem Bereich sieht die Politik Handlungsbedarf.

Berlin (dpa/bb) - Wegen der dritten Corona-Welle gelten ab Karfreitag
in Berlin zusätzliche Kontaktbeschränkungen, die nach Ostern nochmals
verschärft werden. Zudem sollen Kitas in der kommenden Woche wieder
in den Notbetrieb gehen, also nur noch eingeschränkte Betreuung
anbieten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag.

Die neuen Maßnahmen seien «wichtige weitere Bausteine zur Bekämpfung

der Pandemie», sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller
(SPD). Er verwies auf Corona-Infektionszahlen auf hohem Niveau,
langsam wieder voller werdende Intensivstationen und eine Zunahme der
Erkrankungen bei jungen Menschen. Deshalb sei es folgerichtig, nun
noch einmal die Kontaktbeschränkungen und den Bildungsbereich in den
Blick zu nehmen.

Laut dem Senatsbeschluss dürfen sich Menschen im Freien ab Freitag
nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr nur noch alleine oder zweit
aufhalten. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach
Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen
aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder bis
14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.

Nach den Ostertagen ab Dienstag (6. April) werden die Regeln für
private Treffen drinnen nochmals verschärft. Tagsüber dürfen sich
dann nur noch Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine
weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier werden Kinder bis 14
nicht mitgezählt. Nachts sind dann zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr
keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder
Lebenspartner müssen unter sich bleiben.

Müller begründete die Maßnahmen damit, dass sich gerade im privaten
Miteinander viele Menschen infizierten. Er verwies auch auf
Menschenansammlungen etwa in Parks, die bei wärmerem Wetter wieder
zunehmen. «Aber das geht nicht», so der Regierungschef. Die Polizei
werde hier über die Osterfeiertage stärker kontrollieren und darauf
achten, «dass so etwas frühzeitig aufgelöst wird». «Aber letztend
lich
wissen wir alle, in so einer Millionenmetropole wie Berlin kann man
nicht an jeder Ecke jeden und alles kontrollieren», so Müller. Und
das wolle auch niemand. Deshalb komme es auch weiterhin auf die
Eigenverantwortung eines jeden einzelnen an.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Brandenburg setzt Berlin
damit nicht auf Ausgangsbeschränkungen oder gar -sperren. Denn dafür
gibt es momentan weder in Senat noch Abgeordnetenhaus eine Mehrheit.
CDU und FDP kritisierten das Vorgehen des Senats als planlos und
chaotisch. Kaum ein Bürger blicke bei dem «Hoppla-hopp» noch durch,
meinte CDU-Landeschef Kai Wegner.

Nach Ostern werden ab Donnerstag (8. April) auch die Kitas formal
wieder geschlossen. Sie sollen aber eine Notbetreuung anbieten für
Kinder aus Familien, die dringend darauf angewiesen sind und in denen
mindestens ein Elternteil in einem besonders wichtigen, sogenannten
systemrelevanten Beruf arbeitet.

Auch Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit
organisieren können, und Eltern, bei deren Kindern aus besonderen
pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist, sollen das
Angebot in Anspruch nehmen können. Eine ähnliche Regelung gab es
schon einmal, bis die Kinderbetreuung im März wieder hochgefahren
wurde.

Über die Frage, wie es mit den Schulen weitergeht, will der Senat
nach Ostern voraussichtlich am kommenden Mittwoch beraten. Bis dahin
soll Müller zufolge ausgewertet werden, wie es mit den seit geraumer
Zeit möglichen Schnelltests für Lehrer wie für Schüler läuft. Die

Osterferien enden am 10. April. Im Gespräch war zuletzt auch die
Möglichkeit, diese zu verlängern. Ob das so kommt, ist offen.

Erst am vergangenen Samstag hatte der Senat ein Paket neuer Corona-
Regeln beschlossen, die seit Mittwoch gelten. Demnach hält Berlin an
vorsichtigen Lockerungen fest. Sie wurden aber durch verschärfte
Vorgaben vor allem beim Testen, für Unternehmen und bei der
Maskenpflicht ergänzt.

Wichtiger Punkt: Berlinerinnen und Berliner müssen einen negativen
Corona-Test zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im Friseur- oder
Kosmetiksalon, in Museen und Galerien vorweisen. Davon ausgenommen
sind Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht zu
Hause arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests
anzubieten und mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze ins
Homeoffice zu verlagern.

In geschlossenen Räumen, etwa Geschäften, Arztpraxen, Museen,
Krankenhäusern, aber auch in Bussen oder Bahnen, besteht
grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um besseren Infektionsschutz
sicherzustellen. Einfachere OP-Masken reichen nicht mehr aus.

Die Corona-Inzidenz stieg in Berlin zuletzt stark an, ehe sie seit
Dienstag wieder leicht sank. Laut Gesundheitsverwaltung lag die Zahl
neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen am
Mittwoch bei 138,1.